Stellungnahme - 2021/AN/1855-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In dem vorliegenden Antrag werden verschiedene Planungs- und Nutzungsebenen angesprochen. Eine differenzierte Betrachtung ist notwendig, denn:

 

-          die planerischen Erfordernisse sind zu bewerten,

-          die grundsätzlichen fachlichen Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung sind zu klären,

-          die erforderlichen Genehmigungsverfahren sind darzustellen,

-          die finanziellen Möglichkeiten sind zu prüfen und

-          die personellen Kapazitäten sind bereitzustellen.

 

  1. Stadtentwicklungsziele, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Freianlagenplanung, Objektplanung technische Anlagen, Ingenieurbauwerke

 

  1. Ertüchtigung der Kaianlage, der Hafenanlage Schnatermann – liegt in Zuständigkeit des Hafen- und Seemannsamtes (OE 83), derzeit wird nach Auskunft des Fachamtes eine Informationsvorlage zur Sperrung der Hafenanlage Schnatermann erarbeitet, Bestandteil der Informationsvorlage ist auch eine amtsinterne Ausarbeitung zu möglichen Neubauvarianten bzw. Provisorien,
  2. Erschließung des Stadtwaldes, Rostocker Heide

– Abstimmung mit dem Stadtforstamt (OE 82) notwendig,

– Abstimmung mit dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und dem KOE (OE 62 und 88),

– Zufahrt Schnatermann - in Zuständigkeit des Tiefbauamtes (OE 66)

 

Ein Aufnehmen in die BUGA-Planungen müsste  grundsätzlich entschieden werden. Der FB BUGA ist mit den Projektbausteinen an der Unterwarnow (8 Teilprojekten, Stadthafen, Warnowbrücke, Fährberg, Hechtgrabenniederung, Stadtpark ehemalige Deponie, WarnowQuartier, Greifenbrücke und dem Warnow-Rundweg), dem Rostocker Oval gegenwärtig personell und finanziell voll ausgelastet. Neben den genannten gegebenen Verantwortlichkeiten besteht ein hoher Koordinierungs- und fachlicher Abstimmungsbedarf mit allen Fachämtern und zuständigen Fachbehörden der Stadt/ des Landes, um ein gemeinsames Planungs- und Entwicklungsziel für den Bereich zu definieren und zu beschließen. Dies ist nur mit zusätzlichem Personal umsetzbar.

 

 


Nutzungsanforderungen:

 

Die im Antrag dargestellten Nutzungsanforderungen an den Ort Schnatermann und dessen Umgebung stellen einen Planungs- und Genehmigungsbedarf dar. Aufgrund der unter 1. dargestellten Zuständigkeiten und den damit verbunden Nutzungsanforderungen ist eine klare Formulierung der Entwicklungsziele notwendig.

 

Die Idee der Ertüchtigung und Qualifizierung des Ortes Schnatermann und dem maritimen Natur- und Landschaftsraum, im Sinne der Naherholung, der Natur- und Umweltbildung, der Pädagogik sowie des Tourismus ist zu begrüßen und wird vom Grunde her unterstützt.

 

 

  1. BUGA Außenstandort, Durchführung BUGA 2025

 

Der Schnatermann ist ein bekanntes Ausflugsziel für Rostock und wurde in der Vergangenheit land- und wasserseitig angesteuert. Sollte die Nutzung im BUGA-Jahr wieder möglich sein, kann die BUGA den Schnatermann in ihr Marketingkonzept aufnehmen. Dafür bedarf es lediglich eines Ansprechpartners, sprich eines Aufgabenträgers der gesamten Maßnahme. Im Verlauf bis zur BUGA sollten z. B. Informationen analog und/ oder digital vorliegen. Der Fachbereich BUGA kann die touristische Kooperation und Vermarktung bereits bestehender, infrastrukturell erschlossener Flächen und Orte unabhängig von der Lage in der Stadt oder der Region aufnehmen - vergleiche IGA-Park und Botanischer Garten - die einer eigenständigen Verwaltung unterliegen.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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20.01.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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04.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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09.02.2021 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben