Antrag - 2021/AN/1861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Kriterien,

z.B. Regionalität des Anbieters, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Nachhaltigkeit in zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt werden können.

 

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Sachverhalt:

 

Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde die nachhaltige Beschaffung durch die öffentliche Hand deutlich erleichtert. So können bei der Vergabe u.a. soziale und umweltbezogene Aspekte einbezogen werden, z. B. durch eine höhere Punktzahl dieser Aspekte im Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber können als Nachweis anerkannte Gütezeichen (z. B. „Blauer Engel“, EU EcoLabel) verlangen. Entsprechende Produkte sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Nutzung von ökologischen und nachhaltigen Materialien und Verbrauchsgütern (z. B. Reinigungsmittel), von Ökostrom oder nach Bio-Standards angebauten oder hergestellten Lebensmittel. Seither gibt es eine Vielzahl von kommunalen Beispielen für nachhaltige Beschaffung, etwa den ausschließlichen Bezug von Recycling-Papier (Erfurt), die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in die Bauvergabe (Hamburg), der Bezug von nachhaltig und fair produzierter Arbeitskleidung (Dortmund) u.v.m.

 

Die Berücksichtigung von umweltbezogenen und innovativen Aspekten liefern folgende Vorteile:

 

1.Umweltfreundliche Liefer- und Dienstleistungen schonen das Klima und die natürlichen Ressourcen, sie sind schadstoffärmer und verursachen weniger Emissionen umweltschädlicher Stoffe.

 

2. Durch eine umweltfreundliche Beschaffung können Kosten langfristig gesenkt werden, wie z.B. durch die Nutzung von energieeffizienten Geräten, Fahrzeuge mit geringerem Kraftstoffverbrauch und die Verwendung von langlebigen Produkten.

 

3. Umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen können zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen, wie zum Beispiel durch emissionsarme Bodenbeläge an Arbeitsplätzen.

 

4. Umweltschonende und neuartige Produkte leisten einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft und zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze.

 

5. Die Verwendung von umweltfreundlichen Produkten stellt eine Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dar, ebenfalls auf umweltschonende Produkte umzusteigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

Sabine Krüger

 

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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