Stellungnahme - 2020/AF/1793-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu 1

 

-         die Pläne wurden nicht gestoppt, sondern es wurde seit 2018 kontinuierlich am B-Plan gearbeitet:

 

-         erste Auslegung des Bebauungsplanes fand nach dem Beschluss der Bürgerschaft vom 14.11.2018 in der Zeit vom 03.12.2018 bis 11.01.2019 statt

 

-         vor dem Hintergrund einer Kündigung der Kleingärten noch zum Jahresende 2018 wurden zunächst nur einfache Festsetzungen für die Baufelder der Wohnbauflächen im ersten Entwurf des B-Planes gewählt und gleichzeitig festgelegt, dass zur Sicherung der städtebaulichen Qualität vertiefende Verfahren wie Wettbewerbe zur Anwendung kommen sollen

 

-         gemäß einer Festlegung des damaligen Oberbürgermeisters sollten die Wohnbauflächen mit Verzicht auf Ausschreibungen direkt an Rostocker Wohnungsunternehmen vergeben und mit diesen dann die vorgenannten Verfahren durchgeführt werden

 

-         im Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Anfang 2019 war festzustellen, dass aufgrund von Hinweisen und Anregungen eine erforderliche Überarbeitung des B-Planes zu einer erneuten öffentlichen Auslegung führen wird (u. a. veränderte Verkehrsführung nördlich von „Kaufland“, Änderungen im Bereich der Gemeinbedarfsflächen)

 

-         in Abstimmung mit dem OB wurde festgelegt, zur erforderlichen zweiten Auslegung auch die Baufelder der Wohnbauflächen qualitativ zu überarbeiten und hierbei auch insbesondere die Frage der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und die damit verbundene Grundstücksbildung zu überprüfen

 

-         Ziel war es, hierzu mit den am Grundstückserwerb interessierten Rostocker Wohnungsunternehmen ein wettbewerbsähnliches Verfahren durchzuführen, dass auch durch die Wohnungsunternehmen finanziert wird

 

-         gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Federführung für das Verfahren das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft haben und zur Finanzierung der Mehrfachbeauftragung ein städtebaulicher Vertrag mit den Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden soll

 

-         dieses Thema war Gegenstand der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 11.07.2019 (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         die fachlichen Inhalte mit Stand vom 23.07.2019 wurden am 31.07.2019 vom Oberbürgermeister freigegeben (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         am 06.08.2019 wurde zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung Einigkeit zwischen den Ämtern der Verwaltung und den Wohnungsunternehmen erzielt (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         danach wurde die RGS unverzüglich mit der Erstellung einer Aufgabenstellung für die Mehrfachbeauftragung beauftragt

 

-         der erste Entwurf wurde dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft mit Stand 18.09.2019 übergeben (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         im Oktober 2019 erhielt das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft die Absage der RGS für die Bearbeitung dieser Aufgabe aufgrund fehlender Kapazitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der BUGA

 

-         das Thema war Gegenstand meiner Dienstberatung am 17.10.2019, in der auch festgelegt wurde, dass die Finanzierung der Mehrfachbeauftragung aus dem Haushalt des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erfolgen soll (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         daraufhin wurde die Leistung zur Vergabe an ein privates Büro ausgeschrieben und im November 2019 der Zuschlag an das Büro Matrix Architektur vergeben

 

-         am 27.11.2019 wurde dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft bereits ein erster Entwurf für die Verfahrensbetreuung der Mehrfachbeauftragung übergeben (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         die Beauftragung von 3 Büros (HaasCookZemmrich Studio 2050 aus Stuttgart, Peter Wagner aus Rostock und Transform aus Aarhus) erfolgte im Februar 2020 und die Auftaktveranstaltung mit den Büros fand am 26.02.2020 im Hausbaumhaus statt (eingeladen waren auch die Vorsitzenden der Ausschüsse Bau- und Planung, Wirtschaft und Tourismus und Stadtentwicklung sowie die OBR-Vorsitzende Südstadt - anwesend war nur die OBR-Vorsitzende) (Protokoll/ Aktennotiz vorhanden)

 

-         die Präsentation der Zwischenergebnisse erfolgte am 18.05.2020 (Protokoll/ Aktennotiz vorhanden)

 

-         am 18.06.2020 wurden die Zwischenergebnisse den VertreterInnen der Fraktionen (auch im Beisein eines Vertreters der Anfragestellenden Fraktion) vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen (Protokoll/ Aktennotiz vorhanden)

 

-         am 07.08.2020 fand die Auswertung der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung auch im Beisein der Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses, der OBR-Vorsitzenden der Südstadt sowie von zwei Mitgliedern des Planungs- und Gestaltungsbeirates statt (ebenfalls eingeladen waren die Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses und des Wirtschaftsausschusses) (Protokoll/ Aktennotiz vorhanden)

 

-         es wurde übereinstimmend die Empfehlung ausgesprochen, das Büro HaasCookZemmrich Studio 2050 (hcz) aus Stuttgart mit der Erarbeitung des Funktionsplanes als Grundlage für den 2. Entwurf des Bebauungsplanes zu beauftragen

 

-         am 07.10.2020 fand zur Erarbeitung einer Aufgabenstellung für die Beauftragung des Büros hcz sowie zur Festlegung weiterer Arbeitsschritte eine Beratung der Fachämter und der RGS statt (Protokoll/Aktennotiz vorhanden)

 

-         die vereinbarte Zuarbeit der Fachämter und der RGS ging im November 2020 ein

 

-         am 03.12.2020 fand eine erste Videokonferenz zwischen dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und dem Büro hcz zur Beauftragung des Funktionsplanes statt

 

-         im Ergebnis erhielt das Amt am 23.12.2020 das Angebot für die Beauftragung des Funktionsplanes

 

-         nach der Abstimmung mit den Fachämtern soll die Beauftragung Anfang 2021 erfolgen
 

-         parallel wurde durch die Verwaltung die Aufgabenstellung für die „Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie Zufahrten Tiefgarage Sondergebiete und die Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ erstellt (Protokoll/ Aktennotiz vorhanden)

 

-         der Hauptausschuss hat am 14.04.2020 die Zustimmung zur Beauftragung des Ingenieurbüros SHP aus Hannover dazu erteilt (Protokoll/ Aktennotiz vorhanden)

 

-         die Ergebnisse dieses Gutachtens werden im ersten Quartal 2021 vorliegen und sind Grundlage für die Erstellung des Funktionsplanes und des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes

 

Mit dem durchgeführten Verfahren der Mehrfachbeauftragung wurden nicht nur die Möglichkeiten der Qualifizierung der Inhalte einer städtebaulichen Planung in so exponierter Lage in der Stadt und auf überwiegend kommunalen Flächen, sondern auch die zeitlichen Zwänge durch das Warten auf die Ergebnisse der verkehrlichen Untersuchung beispielhaft und sinnvoll genutzt.

 

Hinweis: Alle Protokolle und Aktennotizen liegen zur Einsichtnahme im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft vor.

 

Zu 2

 

Ja, siehe Punkt 1.

 

Zu 3

 

Der Stadt ist weder finanzieller noch wirtschaftlicher Schaden entstanden. Folgende Kosten sind ab 2019 für die Durchführung der abgestimmten Verfahren über die reinen Kosten der B-Planerstellung entstanden:

 

Kosten der Mehrfachbeauftragung:

gesamt 146.255,30 Euro,  davon 42.363,05 Euro für die Verfahrensvorbereitung und –Begleitung (Matrix-Architektur)

98.250,00 Euro für die teilnehmenden Büros

5.642,25 Euro für die Teilnahme der Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates

 

Kosten der Verkehrsuntersuchung: 87.346,00 Euro (SHP Hannover)

Die Beauftragung erfolgte durch den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft.

 

Kosten der geplanten Erarbeitung des Funktionsplanes als Grundlage des Vorentwurfes des B-Planes: noch nicht bekannt

 

Zu 4

 

Es ist nicht unüblich, dass sich Unternehmen, die zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Planung Interesse an einer Ansiedlung bekundet haben, aus ganz unterschiedlichen Gründen während des Planungsprozesses auch wieder Abstand davon nehmen. Die Dauer eines Verfahrens ist dabei nur ein Grund. Insofern gibt es auch an diesem Standort durchaus Unternehmen, die aktuell kein Interesse mehr an einer Ansiedlung am Groten Pohl haben. Darüber hinaus gibt es aber auch andere Unternehmen und eine Interessengemeinschaft aus Rostock, die zwischenzeitlich (nach 2018) Interesse an einer Ansiedlung bekundet haben.

 

Zu 5

-         Erarbeitung einer Informationsvorlage für die Bürgerschaft gemäß Beratung mit den Fraktionen im Juni 2020

-         Vorbereitung der Vergabe des Funktionsplanes an hcz im 1. Quartal 2021

-         Bearbeitungsdauer voraussichtlich 9 Monate

-         Information der Öffentlichkeit über den Arbeitsstand und die weiteren Schritte (beim OBR Südstadt bereits im Dezember 2020 angemeldet)

-         Ergebnispräsentation der Machbarkeitsstudie Zufahrten Tiefgarage Sondergebiete und die Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring im 1. Quartal 2021

-         Erarbeitung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes zur erneuten öffentlichen Auslegung im Ergebnis des Funktionsplanes und der Verkehrsuntersuchung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

-         die Auslegung des 2. Entwurfes ist unter Berücksichtigung der vorgenannten Abhängigkeiten 1. Halbjahr 2022 geplant

 

Zu 6

Es gibt keine Doppelplanungen, sondern nur ergänzende Verfahren zur Sicherung einer hohen, der besonderen Bedeutung des Standortes angemessenen Qualität. Der Prozess ist mit dem Oberbürgermeister abgestimmt. Darüber hinaus sind auch die Fraktionen in die wesentlichen Schritte und Ergebnisse eingebunden bzw. hatten die Möglichkeit dazu.

 

Zusätzlich zur Präsentation der Zwischenergebnisse am 18.06.2020 vor Vertretern der Fraktionen und der Möglichkeit der Teilnahme der Ausschussvorsitzenden an der Ergebnispräsentation am 07.08.2020 wurden die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses am 11.06.2020 und am 26.11.2020 ausführlich über die Stände wesentlicher Planverfahren informiert. Der B-Plan „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) war dabei ein Schwerpunkt.

 

Zu 7

Die kritische Prüfung von Vorgängen und Prozessen innerhalb der Verwaltung ist fester Bestandteil der täglichen Arbeit. In diesem Zusammenhang wird ein Konzept zur regelmäßigen, übersichtlichen Darstellung hinsichtlich der erreichten Stufen in der Projektumsetzung in Rücksprache mit den federführenden Ämtern erstellt.

 

 

 

 

 

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Claus-Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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20.01.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben