Beschlussvorlage - 2021/BV/1853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft entsendet Herrn Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, mit Beginn der neuen Legislaturperiode in den Vorstand der Rostocker Heimstiftung.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 4 Abs. 1 b) der Satzung der Rostocker Heimstiftung
 

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

 

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Sachverhalt:

Am 21.04.2021 erfolgt turnusmäßig die Wahl des Vorstandes der Rostocker Heimstiftung.

 

Entsprechend der Satzung der Rostocker Heimstiftung § 4 Abs. 1 setzt sich der Vorstand aus folgenden sieben Mitgliedern zusammen:

 

a)      dem Oberbürgermeister oder eine durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock benannte Person,

b)     einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung, welcher durch die Hansestadt Rostock entsandt wird,

c)      einem Mitglied des Seniorenbeirates der Hansestadt Rostock, welches durch diesen entsandt wird. Das zu entsendende Mitglied darf weder haupt- noch ehrenamtlich für ein Konkurrenzunternehmen der Rostocker Heimstiftung tätig sein,

d)     vier sozial arrangierten Bürgern des öffentlichen Lebens, die durch Ausschreibung ermittelt werden.

 

Mit Ende der Legislaturperiode legt Herr Robert Pfeiffer, Leiter des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl, das Amt als Vorstandsmitglied im Vorstand der Rostocker Heimstiftung nieder.

 

Mit dem Ausscheiden von Herrn Pfeiffer ist auf Grundlage der Satzung, § 4 Abs. 1 b), der Rostocker Heimstiftung ein neues Vorstandsmitglied von der Hansestadt Rostock zu benennen.

 

Aus fachlicher Sicht und in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister und der Vorstandsvorsitzenden der Rostocker Heimstiftung wird Herr Steffen Bockhahn als Vorstandsmitglied der Rostocker Heimstiftung entsandt.

 

Zu Punkt a) wird unverändert Frau Simone Höhne, Sachgebietsleiterin Sachgebiet Beteiligung, für die nächste Legislaturperiode des Vorstandes als Mitglied des Vorstandes der Rostocker Heimstiftung benannt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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