Änderungsantrag - 2020/BV/1826-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios A - Ausprägung in einem „BUGA“- Amt für alle investiven Aufgaben mit externer Dienstleistungsunterstützung und in der IGA für alle Durchführungsaufgaben 

2. Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, unter Bezugnahme auf § 22 Kommunalverfassung M-V sowie Beschluss zur Leitentscheidung Projektbausteine 2020/BV/1359-01 (ÄA).

 

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Sachverhalt:

 

Bei Variante A handelt es sich um eine typische Projektorganisation: Know-how und Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung werden temporär für ein Projekt zusammengezogen um ein Ziel effizient zu erreichen. Erforderliche Leistungen und Services werden extern dazugekauft.

 

Für die BUGA als Projekt der Stadtentwicklung erfolgt im Szenario A die Erfüllung der investiven Aufgaben in einem temporären Amt. Mit dem ausschließlichen Focus dieses neuen Amtes auf die Gesamtkoordinierung aller BUGA-Aufgaben werden klare Strukturen und Personalverantwortlichkeiten innerhalb der Stadt geschaffen. Die zu besetzende Amtsleiterstelle wird zur obersten Koordinierungsstelle der Bundesgartenschau 2025.

 

Zugleich wird ein externer Dienstleister ausgeschrieben, der Aufgaben in der Bauherrentätigkeit, Projektsteuerung und Projektleitung übernimmt und ggf. weitere Serviceleistungen am Markt ausschreibt.

 

Für die BUGA als Event wird die IGA Park GmbH mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung „Bundesgartenschau 2025“ durch die Stadt beauftragt. Neben dem Bestandsgeschäft Schifffahrtsmuseum und Parkbewirtschaftung entsteht eine separate BUGA-Sparte. Es empfiehlt sich die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers.

Es erfolgt eine Umfirmierung in BUGA 2025 GmbH oder BUGA Rostock 2025 GmbH. Der Prozess der Umwandlung ist aufgrund der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Struktur sehr schlank.

Mit der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, der in die neue BUGA GmbH übergeht. Die Nachschusspflicht der Gesellschafterin Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Verlustausgleich wird entsprechend Beschluss der Bürgerschaft und Abstimmung mit der Rechtsaufsicht auf 15 Mio. EUR begrenzt.

 

Die neue BUGA 2025 GmbH besitzt Inhouse-Fähigkeit. Sie ist, zusammen mit dem BUGA-Amt an das Vergaberecht gebunden. In der Zusammenarbeit des BUGA-Fachamtes mit der Verwaltungsspitze der Stadt sowie der Bürgerschaft gelten ausschließlich verwaltungsinterne Verfahrensabläufe.

 

Die politisch gewollte direkte Mitwirkung der Bürgerschaft im investiven Bereich ist durch die Verortung der Aufgaben im Szenario A beim BUGA-Amt vollständig gegeben.

In der Durchführungsgesellschaft „BUGA 2025 GmbH“ erfolgt die Mitwirkung über die entsprechenden Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse im Aufsichtsrat.

Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Gesamtkoordinierungsstelle im BUGA-Amt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

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Beschlüsse

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06.01.2021 - BUGA-Ausschuss - vertagt

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12.01.2021 - Hauptausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios A - Ausprägung in einem „BUGA“- Amt für alle investiven Aufgaben mit externer Dienstleistungsunterstützung und in der IGA für alle Durchführungsaufgaben 

2. Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, unter Bezugnahme auf § 22 Kommunalverfassung M-V sowie Beschluss zur Leitentscheidung Projektbausteine 2020/BV/1359-01 (ÄA).

 

- vertagt -

(siehe TOP 2 – Änderung der Tagesordnung)

 

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13.01.2021 - BUGA-Ausschuss - abgelehnt

Erweitern

20.01.2021 - Bürgerschaft - abgelehnt