Beschlussvorlage - 2020/BV/1832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters

vom 21.12.2020 zur Zahlung eines erhöhten Zuschusses in Höhe von 454 TEUR

im Haushaltsjahr 2020 an die Zoologischer Garten Rostock gGmbH.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

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Sachverhalt:

Für das Wirtschaftsjahr 2020 hat die Zoologischer Garten Rostock gGmbH einen laufenden Zuschuss in Höhe von 3.975.000 EUR geplant. Der Betrag wurde in gleicher Höhe im Haushaltsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan wurde im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 08.10.2019 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Durch einen Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren wurde der Wirtschaftsplan im November 2019 durch die Gesellschafter legitimiert.

 

Die aus dem ersten Lockdown resultierenden Erlösrückgänge konnten überwiegend mit einer Coronahilfe aus dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 338.414 EUR kompensiert werden. Aus diesem Grund hat sich die Geschäftsführung entschieden, keine zusätzlichen finanziellen Mittel bei der Hauptgesellschafterin zu beantragen, um den städtischen Haushalt nicht über Gebühr zu belasten.

 

Die Sommermonate verliefen für die Zoologischer Garten Rostock gGmbH positiv, die Besucherzahlen lagen nach Öffnung ab Juni 2020 nur zwischen 35.000 und 50.000 Besucher unter dem Vorjahresniveau, sodass in den V-Ist-Berechnungen zum 31.12.2020 nur geringfügige Abweichungen zum Wirtschaftsplan prognostiziert wurden.

 

Aus dem bereits ab 02.11.20 wirkenden Teil-Lockdown wird mit Datum vom 16.12.2020 ein vollständiger Lockdown, aus dem eine Schließung der Zoologischer Garten Rostock gGmbH resultiert.

 

Der mit den IST-Zahlen des Novembers aktualisierte und im Dezember fortgeschriebene Forecast weist ein negatives Ergebnis in Höhe von 454.000 Euro aus.

 

Der zunächst positiv gestartete November verlief bedingt durch wetterbedingte Einflüsse und den Wegfall von Touristen ab der zweiten Hälfte durchgehend negativ. Bedingt durch die Reduzierung der Eintrittspreise auf Grundlage der Schließung der Tierhäuser (Verordnung mit Gültigkeit ab dem 02.11.20 zum Teil-Lockdown des Landes M-V) wurden die avisierten Einnahmen weit unterschritten. Auch die erste Hälfte des Dezembers reihte sich in diese Entwicklung ein und endet mit dem Beginn des vollständigen Lockdowns mit einem kompletten Einnahmeausfall.

 

Es ist unmöglich, die Aufwandsseite zum jetzigen Zeitpunkt noch weiter zu reduzieren, da die Versorgung des Tierbestandes umfassend gewährleistet werden muss.

Das Thema Kurzarbeit greift erst ab dem 01.01.2021, da aktuell der Anspruch bedingt durch Urlaub und Überstundenabbau noch nicht wirklich ins Gewicht fällt. Betriebskosten fallen unabhängig von der Öffnung der Zoologischer Garten Rostock gGmbH weiterhin in voller Höhe an.

 

Mit dem positiven Jahresergebnis 2019 konnte der Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 3.662.342,99 EUR um 632.526,52 EUR auf 3.029.816,47 EUR reduziert werden. Um einem erneuten Anstieg des Verlustvortrags entgegenzuwirken und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, wird der zusätzlich zu erwartende Verlust in Höhe von 454.000 EUR durch die Hauptgesellschafterin Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen.

 

Da die finanziellen Mittel hierzu in den Deckungskreisen 5152 sowie 7152 des Teilhaushaltes 15 im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehen und zum jetzigen Zeitpunkt die Gremiendurchläufe nicht mehr realisiert werden können, ist die Dringlichkeit der Entscheidung gegeben. Derart negative Auswirkungen des Teil-Lockdown sowie die Verordnung des vollständigen Lockdowns mit Wirkung vom 16.12.2020, aus dem eine Schließung des Zoologischer Garten Rostock gGmbH resultiert, waren im Vorfeld nicht vorhersehbar.

 

Der Kassenschluss des Jahres 2020 für die Hanse- und Universitätsstadt wurde auf den 17.12.2020, 12:00 Uhr datiert, Ausnahmen waren unverzüglich umzusetzen. In Folge dessen konnten die regulären/außerordentliche Gremiendurchläufe nicht gewährleistet werden, sodass eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters herbeizuführen war, welche im Nachgang durch den Hauptausschuss zu legitimieren ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 15 – Zentrale Steuerung

 

Produkt: 25301   Bezeichnung: Zoologischer Garten Rostock gGmbH

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

54110000 / 74110000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

 

454.000,00

 

454.000,00

 

 

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

47.251.0000,00

14.769.742,18

0,00

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

50.305.600,00

4.367.608,43

0,00

20

Ordentliches Ergebnis

-3.054.600,00

10.402.133,75

0,00

 

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

41.959.000,00

6.926.729,46

0,00

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

50.305.600,00

4.279.351,47

0,00

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-8.346.600,00

2.647.377,99

0,00

 


  1. Mehraufwendungen/-auszahlungen 

 

Produkt: 25301  Bezeichnung: Zoologischer Garten Rostock gGmbH

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

54110000

74110000

Bezeichnung

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Ansatz

 

3.975.000,00

3.975.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

3.975.000,00

3.975.000,00

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

0,00

0,00

neue Haushaltsüberschreitung

 

454.000,00

454.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Begründung siehe Sachverhalt 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Begründung siehe Sachverhalt

 

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

Die Deckung erfolgt im eigenen Teilhaushalt.

 

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von  454.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 15 – Zentrale Steuerung

Produkt: 62302  Bezeichnung: Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

57310000

77310000

Bezeichnung

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung an Eigenbetriebe

Ansatz

 

2.599.800,00

2.599.800,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

2.018.000,00

2.018.000,00

Aufträge

-

0,00

0,00

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

581.800,00

581.800,00

als Deckungsmittel einzusetzen

 

454.000,00

454.000,00

 

 

Begründung der Deckung

Im Laufe des Jahres 2020 zeichnete sich mit den Schrittweise erfolgten Lockerungen seit Ende Juni 2020 ein deutlich positiverer Saisonverlauf ab, als ursprünglich durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde prognostiziert. Lt. Nachtragswirtschaftsplan wird ein um 581.462,00 EUR geringerer Zuschuss benötigt. (siehe Beschlussvorlage 2020/BV/1606 für Bürgerschaft 02.12.2020).

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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07.01.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.01.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen