Beschlussvorlage - 2020/BV/1826
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung und Verortung aller BUGA-Aufgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.12.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
BUGA-Ausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
Jan 6, 2021
| |||
|
Jan 13, 2021
| |||
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
Jan 12, 2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 20, 2021
|
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios B – „Ausprägung in der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) für alle investiven Aufgaben mit externer Dienstleistungsunterstützung und in der IGA Rostock 2003 GmbH für alle Durchführungsaufgaben“.
- Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft unter Bezugnahme auf § 22 der Kommunalverfassung M-V zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
Mit Zustimmung der Bürgerschaft am 21.10.2020 zur Leitentscheidung Projektbausteine BUGA sollen Stadtentwicklungsprojekte, die in städtischen Konzepten enthalten sind, umgesetzt werden.
In Umsetzung dieses Beschlusses ist die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Darstellung möglicher Varianten zur ganzheitlichen Verortung aller BUGA-relevanten Aufgaben vorzulegen.
Der Anlage 1 ist die Szenarienbewertung zur Ausprägung einer ganzheitlichen Verortung aller BUGA-relevanten Aufgaben zu entnehmen. Hier wurden insgesamt sechs mögliche Organisationstrukturen geprüft.
Grundlage der Entscheidungsfindung waren folgende Kriterien:
- Handlungsfähigkeit
- Rechtssicherheit
- Budgetverantwortung/ Budgetsteuerung
- Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
- politische Mitgestaltung
- Personalverfügbarkeit
In einem Abwägungs- und Prüfprozess favorisiert die Verwaltung im Ergebnis die unter dem Szenario B dargestellte gesellschaftsrechtliche Struktur.
Gleichzeitig verweist die Verwaltung in diesem Zusammenhang auf die separaten Beschlussfassungen der Bürgerschaft zu Einzelentscheidungen lt. § 22 Kommunalverfassung M-V.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
139,4 kB
|
Jan 6, 2021 - BUGA-Ausschuss - vertagt
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
11 |
|
|
|
Dagegen: |
0 |
|
Angenommen |
x |
Enthaltungen: |
0 |
|
Abgelehnt |
|
Somit wird die Beschlussvorlage 2020/BV/1826 auf die kommende Sitzung des BUGA-Ausschusses am 13.01.2021 vertagt.
Frau Blaschka informiert die Mitglieder des BUGA-Ausschusses, dass die Einladung zur Sitzung am 13.01.2021 am 07.01.2021 versendet wird.
Jan 20, 2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios B – „Ausprägung in der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) für alle investiven Aufgaben mit externer Dienstleistungsunterstützung und in der IGA Rostock 2003 GmbH für alle Durchführungsaufgaben“.
2. Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft unter Bezugnahme auf § 22 der Kommunalverfassung M-V zur Beschlussfassung vorgelegt.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1826-04 (ÄA) (s. TOP 10.2.4)
entfällt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage.
Beschluss Nr. 2020/BV/1826:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios D - Ausprägung in der IGA Rostock 2003 GmbH mit externer Dienstleistungsunterstützung.
2. Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft unter Bezugnahme auf § 22 der Kommunalverfassung M-V zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage:
Szenario D – Ausprägung in der IGA mit externer Dienstleistungsunterstützung
Im Anschluss an die Beschlussfassung erklärt Frau Günther (Vorsitzende des Aufsichtsrates der IGA Rostock 2003 GmbH), dass sich die IGA nun dieser Aufgabe stellen soll und dann auch stellen wird, aber auf keinen Fall dürfen die angeschobenen Projekte der IGA darunter leiden.
Es wäre wünschenswert gewesen, dass im Rahmen des begonnenen Findungsprozesses die IGA, ihre Mitarbeiter und der Aufsichtsrat eingebunden worden wären.
Jetzt ist es wichtig, dass der Übergang in die IGA strukturiert und geordnet läuft.
Weiterhin legt sie dar, dass sowohl die Unternehmer vor Ort als auch die Mitarbeiter der IGA den Verbleib der Geschäftsführung in der IGA GmbH fordern. Das vorhandene Wissen sollte genutzt und der IGA-Aufsichtsrat und die IGA-Geschäftsführung unterstützt werden, bis die neue Struktur und die neue Geschäftsführung arbeitsfähig ist.
Nach der gemeinsamen Lösungsfindung in der Bürgerschaft wäre es jetzt notwendig, Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu einem Gespräch einzuladen, um auch hier Informationen transparent fließen zu lassen.