Beschlussvorlage - 2020/BV/1820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird ermächtigt, die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) zu beauftragen, ein Verfahren zur Beteiligung potentieller weiterer Gesellschafter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH einzuleiten.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse:
keine

 

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Sachverhalt:

Zur Situation bei der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH (RLG oder Flughafen) wird die Verwaltung gemeinsam mit der Hauptgesellschafterin RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH mit Informationsvorlage 2020/IV/1753 am 20.01.2021 informieren.

 

Dabei wurde auf die schwierige Branchensituation durch die Corona-Pandemie und die dadurch erforderliche Restrukturierung der RLG hingewiesen. Aufgrund der Branchensituation und der allgemeinen Entwicklung der RLG in den letzten Jahren strebt die Geschäftsführung der RLG eine Änderung in der strategischen Ausrichtung des Flughafens an. Der Passagierflugverkehr soll zukünftig nicht mehr der wesentliche Geschäftszweig sein, vielmehr soll der Flughafen hin zu einem Technologie- und Innovationszentrum entwickelt werden. Seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern  (M-V) wird die Ausrichtung zu einem Spaceport als aussichtsreich beurteilt und forciert. Eine Beteiligung an der RLG schloss das Land M-V aber stets aus.

 

Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie die RVV beurteilen die Zukunft der RLG insgesamt als herausfordernd und erachten die Leistungsfähigkeit der kommunalen Gesellschafter für eine potentielle Weiterentwicklung als erschöpft. Es ergeben sich jedoch im Rahmen des Strategiewechsels möglicherweise Chancen durch die Aufnahme weiterer (privater) Gesellschafter.

Diese Einschätzung wird auch von der Geschäftsführung und den anderen Gesellschaftern der RLG geteilt. Um diese Chancen nutzen zu können, ist die Mandatierung der RVV zur Verhandlung einer Beteiligung eines Dritten an der RLG erforderlich.

 

Die Veränderung der Beteiligungsstruktur bedarf einer umfangreichen rechtlichen und kaufmännischen Prüfung.

 

Als Grundlage für die Verhandlungen wird ein strukturiertes Verfahren angestrebt, welches durch die RVV durchgeführt werden soll. Das Verfahren erfolgt in enger Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern des Flughafens, dem Landkreis Rostock und der Stadt Laage. Bei wesentlichen Entscheidungen wird die Bürgschaft eingebunden.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

12.01.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.01.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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