Beschlussvorlage - 2020/BV/1817
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 15.12.2020 zur Außerplanmäßigen Bewilligung finanzieller Mittel zur Aufstockung des Budgets, für die Inbetriebnahme des Impfzentrums in der Messehalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.12.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Büro des Oberbürgermeisters; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Hauptamt, Abt. Organisation
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Empfehlung
|
|
|
Jan 7, 2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 20, 2021
|
Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister hat im Rahmen der Eilentscheidung der außerplanmäßigen Bewilligung eines Budgets in Höhe von 700.000 EUR bei den Produktkonten 12800.56990001/76990001 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit– Impfzentrum“ zugestimmt.
Die Deckung wird durch die Produktkonten 11402.52311020/72311020 „Unterhaltung der Grundstücke- Baufreimachung für den Wohnungsbau“ in Höhe von 450.000 EUR und 11112.56290010/76290010 „Sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Dienstleistungen durch Dritte“ in Höhe von 250.000 EUR bereitgestellt.
Begründung:
Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war zu treffen, da hier ein Fall äußerster Dringlichkeit i. S. d. § 38 (4) S. 2 Kommunalverfassung M-V vorlag. Durch den von der Bundesregierung vorgeschriebenen Termin zur Inbetriebnahme am 15.12.2020 war die ordentliche Ladung sowohl zu einer außerplanmäßigen als auch zu einer dringlichen Hauptausschuss- oder Bürgerschaftssitzung unter Einhaltung der Mindestladefrist aus § 29 (3) S. 2 Kommunalverfassung M-V nicht mehr möglich.
Bis Mitte Dezember soll landesweit ein Netz von Impfzentren aufgebaut sein. Nach bisheriger Planung könnte dort dann am 27. Dezember, spätestens aber Anfang Januar mit den Impfungen begonnen werden. Impfzentren sollen eine zentrale Rolle in der ersten Phase der Impfungen spielen. Die Landräte und Oberbürgermeister wurden über die Planungen unterrichtet. Es wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Impfzentren in Trägerschaft der Kommunen betrieben werden sollen. Aus diesem Grund soll ein Impfzentrum in der Messehalle eingerichtet werden.
Um eine schnellstmögliche Bereitstellung und Inbetriebnahme des Impfzentrum in der Messehalle zu garantieren, sind wesentliche finanzielle Aufwendungen notwendig, um die Anforderungen des Landes an Logistik, Personal und technischer Ausstattung bis zur Terminstellung 15.12.2020 halten zu können.
Am 08.12.2020 beschloss der Hauptausschuss eine Dringlichkeitsvorlage (2020/DV/1783) in Höhe von 250.000 EUR, die für die Errichtung des Impfzentrums eingesetzt werden.
Des Weiteren werden voraussichtlich nochmals 700.000 EUR notwendig, da Verträge für die Honorarkosten des Impfpersonals wie Ärzte und Schwester sowie der Abschluss eines Mietvertrages mit der HanseMesse Rostock noch geschlossen werden müssen. Darüber hinaus könnten weitere bislang unvorhersehbare Kosten anfallen. Zudem ist die Dauer der Inbetriebnahme noch nicht abschließend geklärt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Impfzentrum für zwei Monate in Betrieb ist. Sollte sich dieser Zeitraum verlängern, fallen weitere Kosten an.
Die Konten wurden im TH 37 im Produkt Katstrophenschutz im Jahr 2020 eröffnet. Die bisher bereitgestellten 250.000 EUR wurden bereits für die Errichtung des Impfzentrums finanziell gebunden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Kostenerstattung für die Errichtung und Inbetriebnahme des Impfzentrums zugesagt. Nichts desto trotz müssen die finanziellen Mittel, die nunmehr zeitnah durch Vertragsabschlüsse gebunden werden durch die HRO vorfinanziert werden.
Teilhaushalt: 37
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
10 |
Summe der ordentlichen Erträge |
14.181.800 |
1.571.684 |
|
19 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
13.379.900 |
1.535.911 |
700.000 |
20 |
Ordentliches Ergebnis |
801.900 |
35.772 |
|
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
9 |
Summe der ordentlichen Einzahlungen |
14.035.900 |
-698.049 |
|
17 |
Summe der ordentlichen Auszahlungen |
14.071.889 |
1.466.689 |
700.000 |
18 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-35.989 |
-2.164.738 |
|
- Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 12800 Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56990001 |
76990001 |
|
Bezeichnung |
Sonstige laufenden Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit - Impfzentrum |
Sonstige laufenden Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit - Impfzentrum |
|
Ansatz |
|
0 |
0 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
250.000 |
250.000 |
AO |
- |
952,91 |
952,91 |
Aufträge |
- |
0 |
0 |
noch verfügbar |
= |
249.047,09 |
249.047,09 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
700.000 |
700.000 |
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 450.000 EUR
Teilhaushalt: 62
Produkt: 11402 Bezeichnung: Liegenschaften
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
52311020 |
72311020 |
|
Bezeichnung |
Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau |
Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau |
|
Ansatz |
|
2.636.300 |
2.636.300 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
1.995.700 |
1.995.700 |
AO |
- |
63.073,14 |
63.073,14 |
Aufträge |
- |
40.278,37 |
40.278,37 |
bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
|
|
noch verfügbar |
= |
537.248,49 |
537.248,49 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
450.000 |
450.000 |
Teilhaushalt: 03
Produkt: 11112 Bezeichnung: Beauftragte
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56290010 |
76290010 |
|
Bezeichnung |
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte |
Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte |
|
Ansatz |
|
305.900 |
305.900 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0 |
0 |
AO |
- |
16.830,24 |
15.790,57 |
Aufträge |
- |
0 |
0 |
bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
|
|
noch verfügbar |
= |
289.069.76 |
290.109,43 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
250.000 |
250.000 |
Die Deckungen sind gegeben.
Übertragbarkeit
Werden die finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2020 nicht vollständig verbraucht, sind die restlichen finanziellen Mittel auf Grund der Priorität der Aufgabe in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.
