Dringlichkeitsvorlage - 2020/DV/1783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im TH 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf den Konten 56990001/76990001 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Impfzentrum“, im Haushaltsjahr 2020 im Zusammenhang mit der Errichtung eines Impfzentrums in Höhe von 250.000 EUR. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen/-auszahlungen im TH 62 Produkt 11402 Liegenschaften Sachkonten 52311020/723110020 Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V

§ 6 (4) Nr. 2 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


bereits gefasste Beschlüsse:
keine

 

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Sachverhalt:

 

Bis Mitte Dezember soll landesweit ein Netz von Impfzentren aufgebaut sein. Nach bisheriger Planung könnte dort dann am 27. Dezember, spätestens aber Anfang Januar mit den Impfungen begonnen werden. Impfzentren sollen eine zentrale Rolle in der ersten Phase der Impfungen spielen. Die Landräte und Oberbürgermeister wurden über die Planungen unterrichtet. Es wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Impfzentren in Trägerschaft der Kommunen betrieben werden sollen. Aus diesem Grund soll ein Impfzentrum in der Messehalle eingerichtet werden.

 

Um eine schnellstmögliche Bereitstellung und Inbetriebnahme des Impfzentrum in der Messehalle zu garantieren, sind wesentliche finanzielle Aufwendungen notwendig, um die Anforderungen des Landes an Logistik, Personal und technischer Ausstattung bis zur Terminstellung 15.12.2020 halten zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 37

 

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

14.630.700

-2.896.070

     

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

34.107.400

8.195.585

250.000

20

Ordentliches Ergebnis

-19.176.700

5.299.515

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

14.035.900

-121.546

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

32.131.589

4.863.970

250.000

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-18.095.689

4.742.424

     

 

  1. Mehraufwendungen/- auszahlungen 

 

Produkt: 12800  Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56990001

76990001

Bezeichnung

Sonstige laufenden Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit - Impfzentrum

Sonstige laufenden Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit - Impfzentrum

Ansatz

 

0

0

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0

0

AO

-

0

0

Aufträge

-

0

0

noch verfügbar

=

0

0

Neue Haushaltsüberschreitung

 

250.000

250.000

 

 

 

 

 


Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Mit Beschluss der Landesregierung sind in den Städten Impfzentren einzurichten.

Zur Umsetzung des Beschlusses wird in der Messehalle ein Impfzentrum eingerichtet.

b) Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Planung war nicht vorhersehbar, dass auf Grund der Pandemie ein Impfzentrum zu eröffnen ist.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 250.000 EUR

 

Teilhaushalt: 62 

Produkt: 11402  Bezeichnung: Liegenschaften

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52311020

72311020

Bezeichnung

Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau

Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau

Ansatz

 

2.636.300

2.636.300

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

1.459.000

1.459.000

AO

-

63.073,14

63.073,14

Aufträge

-

5.278,37

5.278,37

bereitgestellt für Deckungskreis

-

     

     

noch verfügbar

=

1.108.948,49

1.108.948,49

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

250.000

250.000

Begründung der Deckung

Zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 war beabsichtigt, die Flächen der Gartenanlagen bis Ende 2021 zu beräumen und danach für den sich anschließenden Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Durch Verzögerungen bei der Baulandentwicklung (B-Planverfahren) und die verstärkte Beachtung naturschutzrechtlicher Belange verschieben sich die Aufwendungen größtenteils in die Folgejahre und können somit als Deckung bereitgestellt werden.

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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08.12.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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