Änderungsantrag - 2020/BV/1699-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im ursprünglichen Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 das Wort Nutzungsdauer durch Zeitraum der Finanzierung ersetzt. Der Text lautet sodann:

 

Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt,  gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für den Zeitraum der Finanzierung der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen der Finanzierung der Straßenbahnen ist eine ggf. notwendige dauerhafte Dynamisierung von Zuschüssen für die RSAG nicht Gegenstand.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

gez. Julia Kristin Pittasch (FDP) gez. Christoph Eisfeld (FDP) 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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