Stellungnahme - 2020/BV/1724-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Änderungsantrag wird befürwortet.

 

In der Umsetzung führt er einerseits zu einer Einnahmeverbesserung des Haushaltes der HRO und berücksichtigt andererseits zugleich die außergewöhnlichen Corona-bedingten Belastungen im Bereich der besonders förderwürdigen gemeinnützigen Sportvereine, die im Stadtsportbund Rostock organisiert sind.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Nutzungsentgelte für Sportstätten und Bäder im Haushaltsplan 2021 in gleicher Höhe des Ansatzes aus dem Haushaltsjahr 2020 geplant (siehe Antrag 2020/AN/1625, welcher nachfolgend zurückgezogen wurde).

Durch den Beschluss des hier vorliegenden Änderungsantrages erhöhen sich die Nutzungsentgelte zum Haushaltsjahr 2021 mit Ausnahme der Nutzergruppen I.1 und I.2, die sich um ein Jahr nach 2022 verschieben. Es entstehen demzufolge Mehrerträge im Haushaltsjahr 2021. Eine Deckungsquelle ist somit nicht notwendig.

 

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Claus-Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019844&TOLFDNR=7145280&VOLFDNR=1019844&selfaction=print