Änderungsantrag - 2020/BV/1699-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld (FDP) und
Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)
Finanzierung von Straßenbahnen bei der Rostocker Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.12.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fachbereich Sitzungsdienst
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 2, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zum Netzausbau und zur notwendigen Erneuerung des Fuhrparks bei der RSAG. Das von der Bürgerschaft geforderte Konzept zur Möglichkeit von Sanierung und Neuanschaffungen soll dabei Berücksichtigung finden.
Daher:
3. wird die RSAG beauftragt, den Bestand der Straßenbahnen vom Typ H6N1 entsprechend des Konzeptes zur Erneuerung der Straßenbahnen auf Sanierungsfähigkeit zu analysieren und sanierungsfähige Bahnen aus der Neubeschaffung herauszurechnen.
Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis detailliert zu informieren.
4. werden die RVV und die RSAG beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse dabei auf ein Minimum zu reduzieren.
Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
Sachverhalt:
Das von der Bürgerschaft beauftragte Konzept zur Abgrenzung und Darstellung der Sanierungsfähigkeit von Straßenbahnen vom Typ 6N1 gibt bisher lediglich technische Möglichkeiten einer Analyse der Sanierungsfähigkeit vor. Eine tatsächliche Analyse der einzelnen Fahrzeuge ist bisher nicht dargestellt. Ebensowenig ist die Ausfallwahrscheinlichkeit bisher erkennbar herausgearbeitet worden.
Daher sollen angesichts des spätestens im Januar 2021 notwendigen Beginns des Ausschreibungsverfahrens die maximal notwendigen finanziellen Mittel gesichert werden und zeitgleich die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune berücksichtigt werden.
