Nachtrag Beschlussvorlage - 2020/BV/1699-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt der ursprünglichen Beschlussvorlage wird um den hier folgenden Sachverhalt und die mit diesem Nachtrag übergebenen (nichtöffentlichen!) Anlagen 1-3 ergänzt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

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Sachverhalt:

Dieser Nachtrag dient zur weiteren Sachverhaltsdarstellung und ist bei der Gesamtbetrachtung und Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich in den letzten drei Jahren intensivst mit der RSAG zu einem möglichen, für alle Beteiligten umsetzbares Finanzierungskonzept zur Beschaffung von Straßenbahnen beschäftigt. Oberste Prämissen hierbei waren immer

 

  • Sicherstellung des derzeitigen ÖPNV-Angebotes
  • strategische Ausrichtung unter Berücksichtigung der Veränderung des Nutzerverhaltens und
  • möglichst alle Optionen für technologische Weiterentwicklungen offen zu halten.

 

 

Aufbauend auf das Konzept aus April 2020 wurden die notwendigen Aspekte sowohl von der technischen als auch von der finanziellen Seite her geprüft. Auf dieser Basis wurden die weiteren Gespräche geführt. Dabei wurden für diverse Modelle Berechnungen vorgenommen. Diese waren u. a.

 

  • Eigenfinanzierungvarianten
  • Leasingmodelle
  • bis hin zur Splittung in Grundinstandhaltung und Ersatzbeschaffung.

 

Gleichzeitig wurden Abstimmungsgespräche mit dem Land intensiv geführt.

 


Die Leasingvariante wurde untersucht und ein indikatives Angebot vom Bankenkonsortium DAL, NordLB und Ospa eingeholt. Dieses Finanzierungsangebot ist im Vergleich mit einer klassischen Finanzierung deutlich teurer (12,7 Mio. EUR Mehrkosten über die Laufzeit) und damit unwirtschaftlich. Die Prüfung der Finanzierung durch die HRO hat ergeben, dass eine komplette Finanzierung ihrerseits nicht leistbar ist.

 

Insofern wurde die Idee entwickelt, wie die Eigenfinanzierung der RSAG noch stärker Berücksichtigung finden kann. Hierzu werden neben der RSAG auch die RVV betrachtet. Im Ergebnis dieser Prüfung steht, dass mit einer stufenweisen Eigenkapitalzuführung von insgesamt 30,0 Mio. EUR eine Finanzierung durch die RSAG möglich ist.

 

In der Konsequenz der Eigenfinanzierung bei der RSAG wird die RVV den aufgrund der erhöhten Abschreibungen und Zinsen entstehenden höheren Verlustausgleich ausgleichen.

 

Allen Beteiligten war bewusst, dass damit erst einmal dem Status Quo der RSAG Rechnung getragen werden kann.

 

Im Ergebnis wurde das nun vorliegende Finanzierungsmodell (Anlage 3) herausgearbeitet und zwischen der RVV als Hauptgesellschafterin, der RSAG und der Verwaltungsspitze endabgestimmt worden.

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Claus Ruhe Madsen

 

 

Hinweis: Die Anlagen 1-3 sind nichtöffentlich

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen