Stellungnahme - 2020/AN/1754-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Konzession für die Belieferung der kommunal getragenen Schulen mit Schulessen ist zeitlich befristet vergeben. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Dafür gibt es derzeit keinen validen Anlass.

 

Bereits heute ist der Konzessionsnehmer verpflichtet einen relevanten Teil seiner Waren aus regionaler Produktion zu beschaffen. Die Einzelheiten dazu sind dem Leistungsverzeichnis, das der aktuellen Vergabe zugrunde liegt, zu entnehmen.

 

Die Vor- und Nachteile großer und kleiner Lose wurden im Vorfeld der aktuellen Vergabe intensiv diskutiert. Der Vorschlag, den die Antragsteller unterbreiten, wurde ebenfalls diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit. Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere Fragen der Versorgungssicherheit und der Vermeidung sozialer Spaltung gegen das Ansinnen.

 

Über die Frage wird nach Abschluss der laufenden Prüfung zum Schulessen im Rahmen der Neuvergabe oder vollständigen Rekommunalisierung der Aufgabe zu entscheiden sein.

 

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 gez.

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 Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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Jan 20, 2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben