Nachtrag Beschlussvorlage - 2020/BV/1591-07 (NB)
Ergänzungsbeschluss der Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock für das Haushaltsjahr 2021 – 2. Änderung 2020/BV/1591
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Dec 2, 2020
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zur Kenntnis gegeben
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Kenntnisnahme
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Nov 24, 2020
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zur Kenntnis gegeben
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Kenntnisnahme
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Nov 24, 2020
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zur Kenntnis gegeben
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Kenntnisnahme
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Nov 25, 2020
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vertagt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Kenntnisnahme
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Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 1, 2020
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zur Kenntnis gegeben
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Kenntnisnahme
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Dec 1, 2020
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ungeändert beschlossen
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BUGA-Ausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 25, 2020
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zur Kenntnis gegeben
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Sachverhalt:
Ergänzend zur vorliegenden Beschlussvorlage zum Ergänzungsbeschluss 2021 wird die beigefügte Anlage als 2. Nachtrag vorgelegt.
Es wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen, die zu einer Veränderung der Haushaltssatzung führen.
Um den politischen Entscheidungsträgern und der Rechtsaufsichtbehörde einen besseren Überblick über die finanziellen COVID-19-Pandemie Auswirkungen und die in diesem Zusammenhang stehenden finanziellen Unterstützungsleistungsleistungen durch Bund und Land darzustellen, wurde entsprechend der bevorstehenden Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-GemKVO-DoppVV M-V) vom 23. Juli 2019 (AmtsBl. M-V S. 766) die beigefügte Übersicht erstellt.
Diese soll wie folgt geändert werden:
Abschnitt I a) Nr.6.4 zu § 5 Vorbericht sieht vor, dass für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 im Vorbericht auf die geplante haushaltswirtschaftliche Netto-Belastung aufgrund der COVID-19-Pandemie einzugehen ist. Hierzu sind die betreffenden aktuellen Planansätze (beispielsweise ein veranschlagter pandemiebedingter Ertrags- und Einzahlungsrückgang aus Steuern, Steueranteilen, Gebühren, Entgelten, Gewinnabführungen) und ein dem pflichtigen Aufgabenbereich zuzuordnender Aufwands-/Auszahlungsanstieg (Gesundheitsdienst, Schulen etc.) den entsprechenden Haushaltsansätzen des Haushaltsvorjahres sowie dem Ist des Haushaltsvorvorjahres gegenüberzustellen. Unterstützungsleistungen von Bund und Land sind gegenzurechnen. Soweit bereits bekannt, ist auch das voraussichtliche Ist des Haushaltsvorjahres in die Gegenüberstellung einzubeziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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580,4 kB
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