Antrag - 2020/AN/1758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren, Dienst und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll.[1] Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 


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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als wirtschaftlicher Akteur im Sinne des Gesellschafters kommunaler Unternehmen (Versorger und Anbieter) als auch in der Rolle als Verbraucher in der Lage auf viele Dinge direkt Einfluss zu nehmen. Hierbei sind insbesondere die Handlungsfelder Energie, Verkehr und kommunales Handeln und kommunale Beteiligungen von Bedeutung.

Kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz sollen dabei einen Fokus auf tatsächlich umsetzbare und wirksame sowie möglichst effiziente Maßnahmen entwickeln. Effizienz meint hierbei insbesondere eine Abwägung von Kosten und Nutzen für die Gesellschaft und die Umwelt. Grundlage dessen muss eine Maßnahmenmatrix sein, die Effizienz und Umsetzbarkeit im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt[1] und damit die Grenzen und Möglichkeiten kommunalen Handelns aufzeigt. Dabei zeigt sich, dass Information und Öffentlichkeitsarbeit zwar das Feld sind, in dem sich Kommunen am leichtesten bewegen können. Jedoch sind die hieraus entstehenden positiven Auswirkungen für Klima- und Umweltschutz naturgemäß äußerst begrenzt und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist in diesem Feld auch schon sehr aktiv. Daher sind nunmehr kurz- und mittelfristig umsetzbare praktische Maßnahmen relevant.

Der Einsatz von wiederverwerteten Kunststoffen (Kunststoffrecyclaten) in Neuprodukten schonen Primärrohstoffe und sparen deswegen (gegenüber der Herstellung neuer Kunststoffe) Energie und CO²-Emissionen ein. In Deutschland werden Kunststoffabfälle allerdings vorwiegend energetisch verwertet. So sind im Jahr 2017 von insgesamt 6.115 Tonnen Kunststoffabfällen 3.242 Tonnen (53,02%) energetisch verwendet worden und 2.824 Tonnen (46,18 %) werkstofflich und 49 Tonnen (0,8%) rohstofflich. [2]

Eine der wesentlichen Ursachen hierfür ist, dass die Nachfrage nach Kunststoffrecyclaten gering ist. Dies ist vor allem zurückzuführen auf die Preisvorteile von Primärkunststoff, vorherrschende Bedenken wegen etwaiger Gesundheitsrisiken von Kunststoffrecyclaten, die aber durch die technische Entwicklung nicht mehr bestehen[3] und daraus folgend, dass nur wenige Unternehmen Recyclate einsetzen, weshalb diese vorwiegend energetisch verwertet werden.

Es besteht also eine geringe Nachfrage am Markt, die dazu führt, dass der verstärkte Einsatz von wiederverwerteten Kunststoffen nicht recht in Gang gekommen ist. Die öffentliche Hand wäre durch gezielte Nachfrage nach solchen wiederverwerteten Kunststoffen in der Lage, die Nachfrage zu steigern, damit die Produktion zu erhöhen und die Preise zu senken. Denn die öffentliche Hand ist ein Nachfrager mit besonderer Marktmacht. Zwar kann das Volumen der öffentlichen Beschaffung nur schwer eingeschätzt werden, es wird aber von einem jährlichen Volumen (aller öffentlichen Stellen) von ca. 350 Milliarden Euro pro Jahr ausgegangen.[4]

Vergaberechtlich ist es ohne nennenswerten Aufwand möglich, gezielt Leistungen nachzufragen, bei denen wiederverwertete Kunststoffe zum Einsatz kommen. Die Regelungen der Vergabegesetze und -verordnungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte ermöglichen dies. Es sei nur beispielhaft auf § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 VgV und § 43 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UVgO verwiesen – auch Eignungskriterien und Leistungsbeschreibung können ohne Weiteres umweltbezogene Aspekte, wie das Fordern von wiederverwerteten Kunststoffen berücksichtigen.[5] Dies mag kurzfristig zu einer Steigerung des Preises führen. Langfristig wird die erhöhte Nachfrage nach diesen Produkten den Preis jedoch senken. Außerdem sehen die bestehenden Vergaberegelungen bereits jetzt vor, dass das wirtschaftlichste Angebot, nicht zwingend das günstigste Angebot, den Zuschlag erhalten soll. (§ 58 Abs. 1 VgV, § 43 Abs. 1 UVgO, deutlich in § 7 Abs. 2 VgG M-V.) Die Hansestadt Rostock kann durch geringfügige Anpassungen ihrer Vergabepraxis – Nachfragen von vorwiegend wiederverwerteten Kunststoffen – einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass eine Lücke in der Kreislaufwirtschaft geschlossen wird und in erheblichem Maße Einsparungen von CO²-Emissionen ermöglicht werden. Diese Maßnahmen sind ohne gesetzliche Verbote und allein durch die Ausübung der eigenen Position als Nachfrager am Markt möglich und leisten erhebliche Beiträge zur Verwirklichung der Klimaziele.


[1] Beispielhaft sei hier genannt: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Hrsg.) (2018) Klimaschutz in Kommunen. Praxisleitfaden, hier S. 278

[2] Umweltbundesamt 2018, eigene Zusammenstellung mit Daten der CONVERSIO Market & Strategy GmbH - Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2017 (Stand 09/2018)

 

[3] Positionspapier „Steigerung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes“ des Umweltbundesamtes aus Oktober 2016, dort Seite 7; ebenso bereits in „Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen zur Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen – mit Schwerpunkt Sekundärkunststoffe“, Forschungskennzahl 3712 33 340, Texte 65/2016, herausgegeben vom Umweltbundesamt.

 

[4] Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Monatsbericht 03-2017, Seite 2.

 

[5] Statt aller: Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, Aktualisierung Februar 2019, Forschungskennzahl 3715 37 3260, herausgegeben vom Umweltbundesamt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

gez. Julia Kristin Pittasch (FDP)    gez. Christoph Eisfeld (FDP)

 

 

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Beschlüsse

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04.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren, Dienst und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll.[1] Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 


Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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25.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren, Dienst und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll.[1] Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 


Abstimmung zum Änderungsantrag des Ausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Abstimmung zum Antrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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03.03.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren,
Dienst- und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll.[1] Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1758:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren,
Dienst- und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll. 1 Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 

Von der Vorgabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien in Bezug auf Recycling-Kunststoffe darf abgewichen werden, wenn es sachlich geboten oder deren Einsatz wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

 

Bei Abweichungen soll der Liegenschafts- und Vergabeausschuss* unverzüglich vorab informiert werden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

* Ausschussbezeichnung durch FB Sitzungsdienst redaktionell geändert