Beschlussvorlage - 2020/BV/1729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung  zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2020 für die Maßnahme 6654300999900799 – Erneuerung Regenwassersammler durch den WWAV (Landesstraßen) in Höhe von 2.060 TEUR wird erteilt.

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654300999900799 – Erneuerung Regenwassersammler durch den WWAV in Höhe von 2.060 TEUR Produkt: 54300 Landesstraßen, Produktkonto 78440000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Höhe von 1.298.362,62 EUR bei den Investitionsmaßnahmen (siehe Punkt 2.-2.10) und Mehreinzahlungen in Höhe von 761.637,38 EUR bei den Investitionsmaßnahmen (siehe Punkt 3.-3.5).

 

 

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Beschlussvorschriften:
§ 50  Abs. (1) KV M-V

§ 22 Abs. 4 S. 2 KV MV i. V. m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung
 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss

Am 23.1.2019 erfolgte die Kostenteilungsvereinbarung  zwischen dem WWAV, der Nordwasser GmbH und der Hanse-und Universitätsstadt Rostock (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) zur Erneuerung der Mischwasseranlagen in der Hamburger Straße. Dabei ist die Gemeinde mit 86,7 % an den entstandenen Kosten bezogen auf den Niederschlagswasseranteil beteiligt. Der dabei festgelegte finanzielle Anteil der Gemeinde in Höhe von 2.248.823 EUR wurde bereits im Jahr 2019 und 2020 finanziert.

 

Im Zuge der Gesamtkostenaufstellung erhöht sich nunmehr der Anteil der Gemeinde auf eine Kostenbeteiligung insgesamt auf 4.307.278,92 EUR, so dass noch ein Finanzierungsbetrag in Höhe von 2.058.456,13 EUR geleistet werden muss.

Der Nachtrag zur Kostenvereinbarung liegt dem Tiefbauamt erst seit dem 5.11.2020 vor, daher war es nicht möglich, die Vorlage fristgerecht einzureichen.

 

So kam es zu zahlreichen unvohersehbaren und unaufschiebaren zusätzlichen Leistungen, wie nicht geplante Umverlegearbeiten, zusätzliche Umbauten für die Verkehrssicherung, mehrmalige Veränderungen der Verkehrsführung, das Setzen eines zusätzlichen Medienkanals und den kompletten Ersatzneubau eines Schachtbauwerkes in der Hamburger Straße. Die Schlussabrechnung ist bis zum 31.12.2020 zu leisten, so dass die finanziellen Mittel noch für das Haushaltsjahr 2020 unbedingt bereitgestellt werden müssen, ansonsten werden Zinsen an die HRO berechnet.

 

Sachverhalt:

 

☐ überplanmäßig  außerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

24

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.514.300

 

-4.194.399,83

     

28

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.743.120

6.737.824,73

 

29

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24-28)

     -30.228.820

 

-10.932.224,56

     

 

 

  1.                                                                                       Mehrauszahlungen  Produkt: 54300 Bezeichnung: Landesstraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654300999900799

Erneuerung Regenwassersammler durch den WWAV

Investitionsposition

3

     

Finanzauszahlungskonto

78440000.01900000

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Lieferung und Leistung

 

Ansatz Pos.3

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO (Deckung über DK 8661  - 6654101999900999 Erneuerung Regenwassersammler Gemeindestraßen)

-

1.168.822,79 

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

0

Neue Haushaltsüberschreitung

 

2.060.000,00

 

 


Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

 

Am 23.1.2019 erfolgte die  Kostenteilungsvereinbarung zwischen dem Warnow Wasser- und Abwasserverband (WWAV), der Nordwasser GmbH und der Hanse-und Universitätsstadt Rostock (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) zur Erneuerung der Mischwasseranlagen in der Hamburger Straße. Laut Kostenteilungsvereinbarung ist  die Gemeinde mit 86,7 % an den entstandenen Kosten bezogen auf den Niederschlagswasseranteil beteiligt.

Im Auftrag des WWAV/Nordwasser GmbH erfolgte im Zeitraum 2017 - 2019 die Erneuerung der Mischwasserleitung über 760 m incl. Schächte, Rückbau der Schächte und Leitungen, Anschlüsse, Abflusslenkung und Oberflächenaufbruch und -wiederherstellung als offene Erneuerung, Schlauchlining sowie geschlossener Neubau, die Erneuerung der Regenwasserleitung über 40 m  incl. Schächte, Anschlüsse, Abflusslenkung und Oberflächenaufbruch und -wiederherstellung in geschlossener und offener Bauweise, die Erneuerung der Schmutzwasserleitung über 10 m incl. Schächte, Rückbau, Abflusslenkung

und Oberflächenaufbruch- und Wiederherstellung in geschlossener und offener Bauweise.

Im Zuge der Baumaßnahme wurden umfangreiche, nicht geplante Umverlegungsarbeiten zur Baufreimachung notwendig.  Diese resultieren im Wesentlichen aus unzutreffenden Bestandsplänen bzgl. Lage von Gas, Strom, Lichtsignalanlagen, Telefonkabeln usw.

 

Aufgrund von verkehrsrechtlichen Auflagen, die die Forderung der Aufrechterhaltung jeweils einer Fahrspur stadteinwärts und stadtauswärts beinhaltete, wurden zusätzliche abschnittsweise Umbauten der Verkehrssicherungseinrichtungen einhergehend mit mehrmaligen Verschwenkungen der Verkehrsführung notwendig.

 

Diese Leistungen waren unabdingbar für die Verlegung der Misch-und Trinkwasserleitungen notwendig. Zur Umverlegung diverser in ihrer Lage zum Hauptsammler unbekannter Medien musste ein zusätzlicher Medienkanal DN 600 Stahl in der Hamburger Straße im Bereich Schwarzer Weg im Vortrieb hergestellt werden.

Weiterhin wurden parallel Arbeiten zur Anbindung der neuen ebenfalls zusätzlichen Querung der Schlammdruckleitung an den Bestand notwendig. Im Zuge der Herstellung des Medienkanals DN 600 St im Bereich der Gleisanlagen Schwarzer Weg  wurde bei der Durchfahrung ein Hindernis festgestellt. Dieses musste in offener Bauweise beseitigt werden und führte zu weiteren notwendigen Mehrleistungen und -kosten.

 

Entgegen der Planung musste das Schachtbauwerk in der Hamburger Straße Höhe Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit komplett erneuert werden. Der Schacht liegt mittig der Straße. Der Ersatzneubau, einschließlich der erforderlichen Baugrube, erforderte eine erneute Veränderung der Verkehrsführung. Diese Leistungen waren unabdingbar und unabweisbar für die Herstellung und Funktionalität des Mischwasserkanals notwendig.

 

Im Zuge der Gesamtkostenaufstellung erhöht sich nunmehr der Anteil der Gemeinde auf eine Kostenbeteiligung insgesamt auf 4.307.278,92 EUR, so dass letztendlich noch ein Finanzierungsbetrag in Höhe von 2.058.456,13 EUR geleistet werden muss. Der Nachtrag zur Kostenvereinbarung liegt dem Tiefbauamt seit dem 5.11.2020 vor. Die Schlussabrechnung ist bis zum 31.12. 2020 zu leisten.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Die notwendigen Leistungen waren im Vorfeld der Baumaßnahme nicht vorhersehbar. Durch die Medienträger konnten keine eindeutigen Aussagen zum Leitungsbestand getroffen werden, da es sich hier um Altbestand handelte.

 

Die notwendigen Leistungen zur Baufreimachung in diesem Umfang waren nicht vorhersehbar.

 

Der Ersatzneubau des Schachtbauwerkes in Höhe RSAG  war nicht vorgesehen.

Hier war eine Neuplanung einschließlich Statik und Baugrubenverbau notwendig.  Dies konnte aufgrund der Lage des Schachtes (mittig der Fahrbahn) nicht im vollem Umfang erfolgen. Die im Vorfeld durchgeführte Befahrung über den Zustand des Schachtes wies nicht auf statische Mängel hin.

 

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

Nein

 

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2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen diverser Maßnahmen

 

2.1 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 38.000 EUR

 

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201200220

Bahnübergang Riekdahl

Investitionsposition

8

     

Finanzauszahlungskonto

78440001.01900001

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

38.000,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

38.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

38.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Für den Bahnübergang Riekdahl wurde in 2009 die Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB AG, dem Bund und der Hanse-und Universitätsstadt Rostock unterzeichnet, wonach gem. §13 Eisenbahnkreuzungsgesetz ein Drittel der Kosten durch die Hanse-und Universitätsstadt Rostock getragen wurde. Die Maßnahme wurde durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) in den Jahren 2013-2014 realisiert und gegenüber der Hanse-und Universitätsstadt Rostock abgerechnet.

Trotz Nachfragen erfolgte seit 2017 durch die DB AG keine Rechnungslegung mehr. Gem. §15 GemHVO-Doppik bleiben die finanziellen Mittel längstens zwei Jahre nach Durchführung der Investitionsmaßnahme bestehen. Die Restmittel können hiermit bereitgestellt werden.

 

2.2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 350.000 EUR

 

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201200914

Straßenerneuerung Schillingallee

Investitionsposition

10

     

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

925.143,25

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

131.736,740

Aufträge

-

196.349,01

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

597.057,50

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

350.000,00

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Im August 2019 erfolgte im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Straßenerneuerung Klinikum Schillingallee" die Auftragsvergabe zur Erneuerung des Gehweges E.-Heydemann-Straße. In diesem Zusammenhang gibt es auch diverse Planungsaufträge zu den Verkehrsanlagen, technischen Ausrüstungen, ökologische Baubegleitung und Baumschutz. Im Anschluss an diese Maßnahme war ursprünglich  der weitere Ausbau der Verkehrsanlagen in der Schillingallee angedacht. Nach Rücksprache mit der Fa. Nordwasser AG ist in diesem Bereich auch der Neubau einer Haupttrinkwasserleitung vorgesehen. Der Bau neuer Kanäle und Trinkwasserleitungen ist nur koordiniert mit dem Bau der Verkehrsanlagen möglich. Die Nordwasser AG beginnt mit den Planungen ihrerseits ab dem Jahr 2021. Ein Baubeginn in diesem Abschnitt ist erst ab dem Jahr 2022 realistisch, so dass die finanziellen Mittel für o.g. Maßnahme bereitgestellt werden können.

 

 

2.3 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 241.000 EUR

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201300420

Straßenbau Petridamm

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau

 

- in EUR -

Ansatz

 

1.000.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

1.208.339,14

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

1.492.199,53

Aufträge

-

385.937,12

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

330.202,49

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

241.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Fortführungsmaßnahme „Straßenbau Petridamm“ umfasst den grundhaften Ausbau der Stadtstraßen  Petridamm und Dierkower Damm auf einer Baulänge von ca. 450 m, zwischen dem Knotenpunkt L22/ Verbindungsweg/ Petridamm und Kadammsweg. Baubeginn der Maßnahme war im März 2019. Zuerst wurden diverse Leistungen für die Versorgungsunternehmen durchgeführt (ELT, Infokabel, Fernwärme, Gas und Telekom). Danach erfolgten neben der Verkehrssicherung der Ausbau der Straße, der LSA, der Straßenbeleuchtung und des Gehweges. Die Maßnahme wurde bauseitig beendet. Noch bestehende Aufträge werden zeitnah schlussgerechnet. Von den noch verfügbaren finanziellen Mitteln können 241 TEUR bereitgestellt werden.


2.4 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 400.000 EUR

 

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201800717

Straßenbau Nordex

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau

 

- in EUR -

Ansatz

 

390.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

193.994,86

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

24.599,95

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

559.394,91

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

400.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

In dieser Maßnahme ist eine neue Verbindungsstraße von der E.-Schlesinger-Straße zum Platz der Freundschaft mit einer Länge von ca. 200 m sowie beidseitig Nebenanlagen für Radfahrer und Fußgänger geplant. Für die Bauausführung ist es notwendig, ein Grundstück von der Regionalbus Rostock GmbH (Rebus) zu erwerben. Die Grundstücksverhandlungen mit der Firma Rebus stagnieren, da noch Fragestellungen zur Betreibung des zukünftigen ZOB und die damit notwendige Flächenübertragung des gegenwärtig öffentlich gewidmeten Parkplatzes zu lösen sind. Das beim Ministerium anhängige Verfahren kann erst nach der Bereitstellung eines temporären Ersatzparkplatzes starten, für den ebenfalls Flächen der Firma Rebus erforderlich sind. Auf Grund des vorliegenden komplizierten Verhandlungsstandes musste der Baustart in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber verschoben werden. Gemäß Änderungsbescheid vom 03.08.2020 erfolgt die Gewährung von Fördermittel aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erst ab dem Jahr 2023.

 

2.5 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 20.000 EUR

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201500899

Ersatzbeschaffung Parkscheinautomaten

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.04890000

Sonstige Straßen-, Wege-und Platzausrüstungen

 

- in EUR -

Ansatz

 

25.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

25.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

20.000,00

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Anschaffung neuer zusätzlicher Parkscheinautomaten erfolgt erst in Abhängigkeit des Vorliegens eines neuen Parkraumkonzeptes. Dieses Konzept liegt aktuell noch nicht vor. Für dringend notwendige Ersatzaufstellungen durch Havarien gibt es für einen notwendigen Wechsel im Bereich der Straßenmeisterei vorhandene Parkscheinautomaten.

 

2.6 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 18.000 EUR

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201800920

Lärmschutzwand A.-Esch-Straße

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau

 

- in EUR -

Ansatz

 

28.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

-

9.974,37

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

18.025,63

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

18.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Nach doppischer Prüfung  der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich hierbei gem. Bewertungsrichtlinie zur Abgrenzung von Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen bei Ingenieurbauwerken nicht um eine investive Maßnahme, sondern um eine Reparaturmaßnahme im Aufwandsbereich. Demzufolge sind die finanziellen Mittel aus der Verwaltungstätigkeit zu finanzieren.

 

2.7 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 33.000 EUR

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801320

Fernbedienung Patcher

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78571000.08213000

Werkzeuge

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

33.000,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

33.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

33.000,00

 


Begründung der Minderauszahlungen

Bei dem Patcher handelt es sich um eine Zusatzausrüstung eines in der Straßenmeisterei vorhandenen Fahrzeuges. Der Patcher wurde im Jahr 2020 angeschafft. Aufgrund des direkten Zusammenhanges erfolgte die Finanzierung aus der Investitionsmaßnahme Nr.6654101201400120- Fahrzeuge, so dass die finanziellen Mittel aus der o. g. Investitionsmaßnahme für den WWAV bereitgestellt werden können.

 

2.8 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 60.000 EUR

 

Produkt: 54101   Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101202001312

Brückenbauwerk 145- Gr.-Kleiner-Damm über Schmarler Bach

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau

 

- in EUR -

Ansatz

 

60.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

60.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

60.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Nach doppischer Prüfung  der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich hierbei gem. Bewertungsrichtlinie zur Abgrenzung von Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen bei Ingenieurbauwerken nicht um eine investive Maßnahme, sondern um eine Reparaturmaßnahme im Aufwandsbereich. Demzufolge sind die finanziellen Mittel aus der Verwaltungstätigkeit zu finanzieren.

 

2.9 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 40.278,16 EUR

 

Produkt: 54300   Bezeichnung: Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee BW 121

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654300201700115

Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee BW 121

Investitionsposition

2

Anlagen im Bau

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

342.099,70

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

135.000,00

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

207.099,70

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

40.278,16

 


Begründung der Minderauszahlungen

Zurzeit erfolgt die Durchführung der EU-weiten Vergabe des Planungsauftrages mit der Planungsstufe 1 für die Brückenplanung, Tragwerksplanung und den Verkehrsanlagen. Dieser Planungsauftrag wird kostengünstiger ausfallen als ursprünglich geplant. Zusätzliche Aufträge für die geotechnische Untersuchung für Baugrund sowie notwendige technische Prüfungen werden zusätzlich einen Kostenumfang von ca. 88 TEUR umfassen. Von den noch verfügbaren finanziellen Mitteln können 40.278,16 EUR bereitgestellt werden. 

 

 

2.10 Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 98.084,46 EUR

 

Produkt: 54101   Bezeichnung: Verkehrsanlagen Holzhalbinsel

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201700219

Verkehrsanlagen Holzhalbinsel

Investitionsposition

4

Verkehrsanlagen

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

98.084,46

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

98.084,46

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

98.084,46

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Verkehrsanlagen auf der Holzhalbinsel weisen in unterschiedlichem Ausmaß Absenkungen auf. Durch halbjährliche Setzungspegelmessungen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring zu diesen Setzungen.

Da vermutetet wird, dass sich die Setzungserscheinungen auch in der Zukunft fortsetzen werden, soll eine Planung beauftragt werden, welche die abschnittsweise Sanierung / Erneuerung und Stabilisierung der Verkehrsanlagen als Grundlage für eine bauliche Umsetzung entwickeln soll. Für das Bauvorhaben ist eine Aufgabenstellung für die Planung zu erarbeiten. Diese Planungsleistungen sind aktuell noch aus dem Aufwand zu finanzieren, da der Bauumfang noch nicht eindeutig definiert werden kann. Erst wenn eine eindeutige Bauvariante vorliegt, ist eine konkrete Zuordnung als Reparatur oder Investition möglich.

 

 


3. Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in diversen Maßnahmen

3.1 Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 25.000 EUR

 

Produkt: 54300   Bezeichnung: vierspuriger Ausbau Hinrichsdorfer Straße

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654300201200226

Vierspuriger Ausbau Hinrichsdorfer Straße

Investitionsposition

8

     

Finanzeinzahlungskonto

68166201.23316621

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

AO

-

25.000,00

Mehreinzahlungen

=

25.000,00

bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

25.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

25.000,00

Begründung der Mehreinzahlungen

Mit dem Zuwendungsbescheid GRWI-13-0063 vom 26.05.2016 wurden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den vierstreifigen Ausbau der Hinrichsdorfer Straße bewilligt. Im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung erfolgte im Juni 2020 vom Landesförderinstitut M/V eine Zuweisung in Höhe von 25.000 EUR. Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2018 beendet. Aus diesem Grund gab es im Haushaltsjahr 2020 keinen Planansatz. Es handelt  sich hiermit um Mehreinzahlungen die für die o. g. Maßnahme bereitgestellt werden können.

 

3.2 Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 35.441,63 EUR

 

Produkt: 54101   Bezeichnung: Neubau Fußgängerüberwege

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201500599

Neubau Fußgängerüberwege

Investitionsposition

8

     

Finanzeinzahlungskonto

68166001.23316601

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich von der EU - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

AO

-

35.441,63

 

Mehreinzahlungen

=

35.441,63

bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

35.441,63

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

35.441,63

 


Begründung der Mehreinzahlungen

Im Jahr 2020 erfolgte die barrierefreie Umgestaltung von 4 Bushaltestellen in der Tychsenstraße. Diese Maßnahme wurde vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Darin eingeschlossen war auch der Umbau des Fußgängerüberweges in der Tychsenstraße. In dieser Maßnahme waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung keine Mittelzuweisungen eingeplant. Mit Auszahlung der Fördermittel kam es zu Mehreinzahlungen in der Maßnahme Neubau Fußgängerüberwege.

 

3.3 Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 14.260,00 EUR

Produkt: 54101   Bezeichnung: Sanierung Petribrücke BW 101 Straßenbahnteil

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201500320

Sanierung Petribrücke BW 101 Straßenbahnteil

Investitionsposition

6

     

Finanzeinzahlungskonto

68166201.23316621

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

AO

-

14.260,00

 

Mehreinzahlungen

=

14.260,00

bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

14.260,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

14.260,00

 

Begründung der Mehreinzahlungen

Für die Brückenbauarbeiten der Hanse-und Universitätsstadt Rostock am Brückenbauwerk 101, Petribrücke im Jahr 2018 erfolgte vom Ministerium für Inneres und Europa M/V eine Sonderbedarfszuweisung nach §20 FAG M/V. Die Maßnahme ist beendet und nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Jahr 2020 kam es zu einer Schlussauszahlung an Fördermitteln  in Höhe von 14.260 EUR.


3.4 Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 7.935,75 EUR

Produkt: 54101   Bezeichnung: Stützwand 34 Bahnhofsstraße/ Am Güterbahnhof

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201201619

Stützwand 34 Bahnhofsstraße/ Am Güterbahnhof

Investitionsposition

8

     

Finanzeinzahlungskonto

68166201.23316621

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

AO

-

7.935,75

 

Mehreinzahlungen

=

7.935,75

bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

7.935,75

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

7.935,75

Begründung der Mehreinzahlungen

Vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern wurde das Vorhaben Stützmauer 34 als förderfähig anerkannt und als Einzelmaßnahme in die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtzentrum“ der HRO eingeordnet. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte nach Prüfung der nachgewiesenen Ausgaben der HRO im Auftrag des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH. Die Maßnahme wurde im Jahr 2015 durchgeführt. Im Juni 2020 kam es zur Schlussauszahlung nach Prüfung durch den Fördermittelgeber in Höhe von 7.935,75 EUR.

 

 

3.5 Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 679.000 EUR

Produkt: 54101  Bezeichnung: Verkehrsbaumaßnahmen im Fördergebiet Seebad Warnemünde

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201201401

Verkehrsbaumaßnahmen im Fördergebiet Seebad Warnemünde

Investitionsposition

102

108

110

119

121

Straßenausbaubeiträge

Kostenerstattung Telekom, Eurawasser,Nordwasser

Kostenerstattung WWAV

Anzahlungen für Beiträge vom öfftl. Bereich vom Bund

Anzahlungen für Beiträge vom priv. Bereich v. privaten Unternehmen

Finanzeinzahlungskonto

68267900.23326790

68267100.23326710

68266400.23326640

68266100.23326610

68267100.23326710

 

 

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

AO – Pos.102

         Pos.108

         Pos.110

         Pos.119

         Pos.121

-

81.837,84

170.744,88

387.940,00

26.556,09

11.921,19

Mehreinzahlungen

=

679.000,00

bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

679.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

679.000,00

Begründung der Mehreinzahlungen

Auf der Basis der Kostenteilungsvereinbarung  zwischen der Hanse-und Universitätsstadt Rostock vom 14.03.2017 beteiligte sich die Firma Eurawasser Nord GmbH und als Nachfolger die Nordwasser GmbH am Deckenschluss der Schmutz-und Regenwasserkanäle im 2. BA Seestraße /Am Leuchtturm. Die Schlussrechnung  in Höhe von 170.744,88 EUR wurde an die Fa. Nordwasser GmbH gestellt und im Juli 2020 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gezahlt. Gemäß Kostenteilungsvereinbarung zum Deckenschluss der Regenwasser, Schmutzwasser-und Trinkwasserleitung in der aktuellen Baumaßnahme Georginenstraße / Georginenplatz kommt es zur Kostenbeteiligung des WWAV am Deckenschluss. Bis dato sind in 2020 insgesamt 387.940 EUR als Mehreinzahlungen im Jahr 2020 zu verzeichnen. Nach Durchführung der einzelnen Straßenbaumaßnahmen im Seebad Warnemünde erfolgte durch das Bauamt die Erarbeitung der Bescheide zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen an Privatpersonen, Privatunternehmen oder Behörden. Diese werden nach doppischen Gesichtspunkten auf unterschiedliche Produktkonten (Pos.102, 119, 121) im Tiefbauamt verbucht. Insgesamt sind hier in 2020 Straßenbaubeitragseinzahlungen in Höhe von insgesamt 120.315,12 EUR zu verzeichnen. Da die Maßnahmen durch die Hanse-und Universitätsstadt Rostock bereits vorfinanziert wurde, können die Mehreinzahlungen für die o.g. Maßnahme bereitgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tiefbauamt

Produkt

54300

Landesstraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78440000.01900000

 

 

 

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Lieferung und Leistung

Investitionsnummer

6654300999900799

Erneuerung von Regenwassersammler durch den WWAV

Investitionsposition

3

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

HAR

 

               0

0

0

offene Aufträge (AU)

 

             0

0

Anordnungen (AO)

(Deckung aus Maßnahme 6654101999900999 - Erneuerung Regenwassersammler Gemeindestraße - DK 8661)

 

                  

 

                   0

 

 

        
  1.168.822,79

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

2.060.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

  3.228.822,79

 

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Nov 19, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 2, 2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen