Änderungsantrag - 2020/AN/1472-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendalternativzentrum e.V. den Eigenanteil der Miete für den wirtschaftlichen Zweckbetrieb für das Kalenderjahr2020 zinsfrei bis einschließlich 2023 zu stunden und der Bürgerschaft spätestens im vierten Quartal 2023 ein mit dem Verein abgestimmtes Finanzierungskonzept zum Erhalt des Jugendalternativ­zentrums zur Beschlussfassung vorzulegen

 

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Anne Mucha

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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