Beschlussvorlage - 2020/BV/1715
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Einzelwert von über EUR 1.000,00 an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 2.500,00
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.12.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jan 20, 2021
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.10. - 31.10.2020 Spenden und Zuwendungen über insgesamt EUR 2.500,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (3) Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von jeweils über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Die Gelder sind mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden. Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.
Die Zuwendungen werden durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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178 kB
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