Beschlussvorlage - 2020/BV/1703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Wahl des Herrn Thomas Ebeling zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein  wird gemäß § 12 Abs. 1 i. V. mit § 27 Abs. 2  BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015 zugestimmt.
     
  2. Der Ernennung des Herrn Thomas Ebeling zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015    i. V. mit
    § 5 Abs. 3  LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 12.09.2026, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.

  

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015 sowie § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und
§ 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


bereits gefasste Beschlüsse:  keine
 

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Sachverhalt:

 

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein am 11.09.2020 wurde Herr Thomas Ebeling gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 21. Dezember 2015 für eine Wahlzeit zum Ortswehrführer gewählt.

 

 

 

Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Thomas Ebeling alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Ortswehrführer gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Thomas Ebeling gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Thomas Ebeling ist persönlich und fachlich geeignet, um als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.

Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Thomas Ebeling hat die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich absolviert und erfüllt demnach die Voraussetzungen vollumfänglich.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Thomas Ebeling hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Thomas Ebeling vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herrn Thomas Ebeling zum Ehrenbeamten gemäß § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:
 

Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 170,00 EUR gemäß § 2 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 3 Abs. 1 Buchst. e) FwEntschVO M-V vom 28. November 2013  

 

Teilhaushalt:                           Amt 10

Produkt:                                  12601                       Bezeichnung: Brandschutz

Investitionsmaßnahme Nr.:    -                             Bezeichnung:

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen-dungen in €

Einzah-lungen in €

Auszah-lungen in €

2020

(Beginn der Zah-lung mit der Ernennung zum Ehrenbeamten –12/2020)

12601.50190000

Aufwendungen für

ehrenamtlich Tätige

 

170,00

 

170,00

2021

12601.50190000

 

2.040,00

 

2.040,00

2022

12601.50190000

 

2.040,00

 

2.040,00

2023

12601.50190000

 

2.040,00

 

2.040,00

2024

12601.50190000

 

2.040,00

 

2.040,00

2025

12601.50190000

 

2.040,00

 

2.040,00

2026

(Ende der Zah-lung mit Ablauf der Wahl zum 12.11.2026)

12601.50190000

 

1.870,00

 

1.870,00

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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