Beschlussvorlage - 2020/BV/1699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushaltsvorbehalt der HRO.
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für die Nutzungsdauer der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.
  3. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
  4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55a der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2019/AN/0456 der Bürgerschaft vom 04.12.2019

 

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Begründung der Dringlichkeit für die Ausschüsse:

Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) muss spätestens im Januar 2021 das Ausschreibungsverfahren beginnen. Dies setzt voraus, dass die Finanzierung gesichert ist. Die letzte planmäßige Sitzung der Bürgerschaft in diesem Kalenderjahr ist am 2. Dezember 2020.

 

Sachverhalt:

An der RSAG sind die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) mit 2 % und die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) mit 98 % beteiligt. Die RVV ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der HRO. Zwischen der RVV und der RSAG besteht ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag. Die RVV ist mit 74,9 % an den Stadtwerken Rostock AG (SWRAG) beteiligt. Zwischen RVV und der SWRAG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. In der RVV werden die Gewinne der SWRAG und die Verluste der RSAG handelsrechtlich und ertragsteuerlich verrechnet. Die RSAG ist im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit der Durchführung des ÖPNV auf dem Gebiet der HRO bis zum 31. Dezember 2030 beauftragt.

Bei der RSAG wurden in den Jahren von 1994 bis 1996 40 Niederflurstraßenbahnen beschafft. Die Konstruktion sowie die Instandhaltungsstrategie der Fahrzeuge sind auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Mit zunehmendem Alter steigt auch die Zahl und Dauer altersbedingter Ausfälle der Fahrzeuge. Insofern ist nunmehr eine Ersatzbeschaffung notwendig. Die Straßenbahnen bilden das entscheidende Segment des öffentlichen Verkehrs in Rostock. Sie erbringen jährlich ca. 3,2 Mio. Fahrplankilometer und 70 % der Beförderungsleistung.

Dieser Beschlussvorlage gingen intensive Untersuchungen/Prüfungen voraus, um für die Beteiligten RVV, HRO und RSAG ein finanziell tragfähiges Konzept zu finden.

Im Ergebnis werden 28 Straßenbahnen neu beschafft und 10 Straßenbahnen generalsaniert. Die Finanzierung erfolgt durch die Ausschreibung einer Bankenfinanzierung von bis zu 105 Mio. EUR seitens der RSAG. Für diese Kreditfinanzierung ist eine Erhöhung des Eigenkapitals der RSAG um 30 Mio. EUR notwendig. Damit beläuft sich das Gesamtfinanzierungsvolumen auf bis zu 135 Mio. EUR.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich auch entschieden, die im städtischen Haushalt zu vereinnahmenden Regionalisierungsmittel (ÖPNV-Gesetz) und FAG-Mittel für den ÖPNV (ehemalige Entflechtungsmittel) in voller Höhe an die RSAG weiterzureichen.

Fördermittel für den Erwerb von Straßenbahnen können weder für die Ersatzbeschaffung, noch für die Sanierung eingeworben werden. EU-Mittel (EFRE; Förderrichtlinie des Landes M-V sieht die Förderung Straßenbahnen nicht vor), Bundesmittel oder Landesmittel M-V stehen nicht zur Verfügung. Eventuell besteht die Möglichkeit, in der neuen EFRE-Periode Fördermittel zu beantragen. Jedoch ist hier völlig offen ob und wenn ja in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen. Der Oberbürgermeister und der Vorstand haben sich beim Minister des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung um den Einsatz von Landesfördermitteln intensivst bemüht. Der Minister hat ebenfalls keine verbindlichen Fördermittel in Aussicht stellen können. Sollte mit der neuen EFRE-Periode eine Förderung von Straßenbahnen grundsätzlich und auch nach Maßnahmenbeginn möglich sein, wird die RSAG diese selbstverständlich beantragen. Eine Reduzierung der städtischen Eigenkapitalerhöhung ist damit nicht verbunden. Durch die Nutzung von Fördermitteln würde sich in der Folge jedoch der zu erwartende Verlustausgleich verringern.

Aus vorgenannten Gründen und zur Gewährleistung einer fristgerechten EU-weiten Ausschreibung durch die RSAG im Januar 2021, ist eine Entscheidung der Bürgerschaft noch im Jahr 2020 erforderlich.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

1. Kapitalerhöhung

(entsprechend der Anteile an der RSAG)

Finanzhaushalt

 

2. Verlustausgleich

(nach derzeitiger Wirtschaftsplanung der RVV im Finanzplanzeitraum bis 2024 und vorbehaltlich einer für die Jahre ab 2022 aktualisierten Wirtschaftsplanung der RVV)

Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt (Verwaltungstätigkeit)

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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Nov 19, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 24, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 2, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushaltsvorbehalt der HRO.
     
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für die Nutzungsdauer der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.
     
  3. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
     
  4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55a der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der Rechtsaufsichts­behörde.

 

 

Beschluss Nr. 2020/BV/1699:

 

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushalts­vorbehalt der HRO.
     
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für den Zeitraum der Finanzierung der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.
     
  3. Die RSAG wird beauftragt, die Finanzierung der Ersatzbeschaffung der Straßenbahnen über eine möglichst lange Laufzeit (möglichst 30 Jahre) zu strukturieren. Aspekte und Alternativen der Bilanzierung, der Liquiditätssteuerung, der Abschreibung sowie der zukünftigen Anschaffungen im Fuhrpark sind dabei zu berücksichtigen und mit dem Gesellschafter und der Hansestadt Rostock abzustimmen.
     
  4. Die RSAG und die Stadtverwaltung werden eine städtische Bürgschaft für die Kredite zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung der Straßenbahnen prüfen.
    Dabei ist auch seitens der Stadt zu prüfen, ob ein Verzicht auf das Bürgerschaftsentgelt möglich ist. Wenn nicht, ist der Bürgerschaft der Vergleich der Kreditkonditionen ohne und mit der Bürgschaft zur Kenntnis zu geben.


 

  1. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
     
  2. Die RSAG wird beauftragt, zusätzlich zur geplanten Sanierung von 10 Bahnen den
    Bestand der Straßenbahnen vom TYP H6N1 entsprechend des Konzeptes zur Erneuerung der Straßenbahnen auf Sanierungswürdigkeit (aus technischer, wirtschaftlicher, zeitlicher und strategischer Sicht) mit dem Ziel zu analysieren, eine Erweiterung des Fuhrparks für eine Angebotsausweitung zu erreichen.

    Die Neuanschaffung von 28 Bahnen bleibt davon unberührt.

    Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis detailliert zu informieren.

 

  1. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55a der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der Rechtsaufsichts­behörde.
     

 

Anlagen (s. Nachtrag Nr. 2020/BV/1699-01 (NB):

1 Straßenbahnfinanzierungskonzept 2025    - nichtöffentlich,

2 Erläuterung Kalkulation zum Konzept    - nichtöffentlich,

3 Finalisierte Finanzierungsübersicht Stand November 2020 - nichtöffentlich

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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