Stellungnahme - 2020/BV/1496-18 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung empfiehlt dringend, den Satz in der Aufgabenstellung beizubehalten.

Es ist wichtig, dass die teilnehmenden Wettbewerbsbüros bei der gestalterischen und funktionellen Einordnung des Hochwasserschutzbauwerkes frei denken können. Mit diesem Satz wird keine Forderung seitens der Ausloberin formuliert, sondern lediglich die Möglichkeit eröffnet, verschiedene Varianten zu prüfen.

Dazu gehören alle möglichen Varianten wie z.B.

  - Geländemodellierung,

  - Linienbauwerk fest oder beweglich,

  - Verbindung mit bestehenden bzw. neuen Gebäuden.

 

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Claus Ruhe Madsen

 

 

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019670&TOLFDNR=7143389&VOLFDNR=1019670&selfaction=print