Beschlussvorlage - 2020/BV/1683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Straßenbenennungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock § 1 legt der Hauptausschuss die Benennung einer Straße im Ortsteil Stadtmitte fest (siehe Anlage 1).

    Kempowski-Ufer

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung M-V § 22 Abs. 2

Straßenbenennungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock § 1

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit den städtebaulichen Planungen im Stadthafen, speziell zur Vorbereitung der Bundesgartenschau 2025, wird kurzfristig Bedarf an neuen Hausadressen im Bereich des Christinenhafens entstehen.

 

Nach der gegenwärtigen Hausnummernsystematik in diesem Bereich sind die Adressen künftiger Gebäude der Straße „Am Strande“ zuzuordnen. Jedoch lässt die vorhandene Hausnummernfolge (freie Hausnummern 1 und 1b) eine Einordnung weiterer Hausnummern nur sehr eingeschränkt zu.

 

Daher wird sich - zur Aufrechterhaltung einer ordnungsrechtlich gebotenen Hausnummern-Systematik (vgl. Regelungen der Hausnummernsatzung) - eine Änderung einzelner vorhandener Hausadressen nicht vermeiden lassen.

 

Als Maßnahme mit vergleichsweise geringer Auswirkung und um z.B. Hausnummernände-rungen auf der Silohalbinsel zu vermeiden, beabsichtigt die Stadtverwaltung  mit dieser Beschlussvorlage eine Benennung der in der Karte (Anlage 1) markierten Straße mit dem Namen „Kempowski-Ufer“.

 

Der Straßenverlauf hat bislang keinen amtlichen Straßennamen. In Stadtplänen wird der Straßenverlauf verschiedentlich mit dem Namen „Am Strande“ bzw. „Stadthafen“ dargestellt.

 

Der Name „Kempowski-Ufer“ wird bereits für den benachbarten Uferbereich verwendet.  Er kann unter Wahrung der ordnungsrechtlichen Grundsätze der Straßenbenennungssatzung für den markierten Straßenverlauf verwendet werden.

 

Der Namensvorschlag wurde durch den zuständigen Ortsbeirat in seiner Sitzung am 19.08.2020 mehrheitlich beschlossen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Dem neu benannten Straßenverlauf werden in der Folge die Gebäude Am Strande 1c (Sani-tärgebäude), 2 (Restaurant „Borwin“) und 2a bis 2e (Industrie- und Yachtausrüstung, Lok-schuppen, Silos eno energy) mit neuen Hausnummern zugeordnet, auch weil die Hauszu-gänge dieser Gebäude zu dieser Straße ausgerichtet sind bzw. die Grundstücke vorrangig von dieser Straße aus erreicht werden können.

 

Seitens der Stadtverwaltung ist vorgesehen, die Änderung der Hausnummern erst zum 01.01.2022 zu veranlassen, um den Betroffenen ausreichend Zeitvorlauf für die mit einer Adressänderung verbundenen Umstellungen einzuräumen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

2 Schilder mit 2 Pfosten ca. 250 Euro

Teilhaushalt: 66

Produkt: 54101  Gemeindestraßen

 

Haus-

haltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwen-

dungen

Einzah-

lungen

Auszahlungen

2021

54101 5233 8040

Wartung und Pflege von Verkehrsleiteinrichtungen

 

 

 

 

ca. 250 €

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.12.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen