Nachtrag Beschlussvorlage - 2020/BV/1591-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan in der Fassung der 1. Änderung.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3), §§ 45 und 64 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2020/BV/0712, Nr. 2020/BV/1028

 

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Sachverhalt:

1. Haushaltssatzung - Ergänzungsbeschluss 2021

 

Nach Einreichung der Beschlussvorlage 2020/BV/1591 wurden von den Ämtern 15 (Zentrale Steuerung), 37 (Brandschutz- und Rettungsamt), 32 (Stadtamt) und 40/41 (Schulverwaltungsamt /Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt) weitere notwendige Änderungen des bereits vorliegenden Ergänzungsbeschlusses 2021 (2020/BV/1591) angemeldet, die in einer 1. Änderung noch anzupassen sind.

 

Die mit der 1. Änderung vorgenommenen Anpassungen wirken sich im Vergleich zum bisherigen Entwurf haushaltsverbessernd aus. Nachfolgende Übersicht stellt die Veränderungen dar.

 

Konnte der Ergebnishaushalt bisher ein Saldo von -9,1 Mio. EUR ausweisen, so verbessert sich das Saldo auf nunmehr -8,5 Mio. EUR. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes kann jedoch weiterhin unter Verwendung von Rücklagen (Ergebnisvortrag) aus Vorjahren erfolgen.

 

Das jahresergebnisbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt verbessert sich in 2021 von bisher 4,4 Mio. EUR Überschuss auf nunmehr 5,1 Mio. EUR Überschuss. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitionsförderungsmaßnahmen wird der neu ausgewiesene Überschuss vollständig verbraucht, d.h. die zu erbringende Tilgungsleistung kann unterjährig nicht vollständig aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen finanziert werden. Nach Abzug der zu erbringenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung verbleibt ein jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen in Höhe von  5,4 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2021. Die Deckung für 2021 kann noch aus dem Vortrag bisheriger Jahresabschlüsse erfolgen. Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist dies jedoch nicht mehr möglich – vgl. auch Anlage 3 – Muster 5b.

 

Im Bereich der investiven Ein- und Auszahlungen sowie der Verpflichtungsermächtigungen wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

Der Kreditbedarf wurde um 5.887.900 EUR erhöht. Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 wird neu festgesetzt, da sich Maßnahmen aus Vorjahren noch immer in der Umsetzung befinden. Würde keine Neufestsetzung erfolgen, verfällt die  Kreditermächtigung 2019 mit der öffentlichen Bekanntmachung 2021 (§ 53 Abs. 3 KV M-V).

 

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile, die durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen sind. Erst nach erteilter Genehmigung und nach anschließender öffentlicher Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung, ggf. rückwirkend zum 01.01.2021, in Kraft.

 

2.  Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit – 1. Änderung

 

Erträge / Einzahlungen:

 

Aufgrund von steuerungsrelevanten Sachverhalten kommt es zu einer Verschiebung der Gewinnausschüttung beim WWAV ins Folgejahr und einer Reduzierung des Haushaltsansatzes um 1,2 Mio. EUR. Die Reduzierung der Abführung an den städtischen Haushalt beruht auf der Differenz zwischen dem geplanten Ergebnis 2019 und dem tatsächlichen lt. Jahresabschluss 2019 in Höhe von 1,2 Mio. EUR, in der Hauptsache verursacht durch geringere Umsatzerlöse.

 

Bisher nicht berücksichtigt wurden die künftig zu erwartenden höheren Ausschüttungen der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH auf Grund der positiven Geschäftsentwicklung. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass jährlich zusätzliche 1,5 Mio. EUR als Ertrag/Einzahlung eingenommen werden können. Die höhere Ausschüttung soll für die Unterdeckung im Bereich des Vereinssports laut 2020/BV/0802 in Höhe von 1,4 Mio. EUR pro Jahr eingesetzt werden. Diese Aufwendungen/Auszahlungen wurden bereits im Entwurf des Ergänzungsbeschlusses berücksichtigt.

 

Dem Antrag 2020/AN/1625 der SPD-Fraktion, die Anpassung der Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern um ein Jahr zu verschieben, wurde entsprochen. Dies hat zur Folge, dass die bisher im Haushaltsplan 2021 berücksichtigten Benutzungsentgelte auf die aktuelle Kalkulation nach unten korrigiert werden müssen, was zu Einnahmeverlusten im kommenden Jahr von 352 TEUR führt.

 

Aufwendungen / Auszahlungen:

 

Das Amt 15 (Zentrale Steuerung) meldete Anpassungen (- 873 TEUR) für den Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Die ursprüngliche Planung berücksichtigte im Zusammenhang mit den coronabedingten Veränderungen wie bspw. fehlende Kurabgabe und Parkplatzentgelte, Absagen von geplanten Veranstaltungen, erhöhtere Aufwendungen für Großveranstaltungen, Hygienekonzepte, Verkehrssicherheitskonzeptionen. Mit der Änderung werden die Planungen auf die Erkenntnisse des Ausfalls 2020 angepasst. Der Zuschussbedarf fällt entgegen der bisherigen Planung geringer aus.

 

Der Antrag 2020/AN/1628 der CDU/UFR-Fraktion, die in 2020 nicht verausgabten Ortsbeiratsbudgets in 2021 zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wurde ebenfalls in der Haushaltsplanung umgesetzt. Dies führt in 2021 zu einem zusätzlichen Aufwand/Auszahlung von 90 TEUR. Durch die derzeitige Anpassung zum Ergänzungsbeschluss 2021 konnten die Mittel neu geordnet werden und müssen nicht als Haushaltsrest übertragen werden.

 

Das Brandschutz- und Rettungsamt hat 50 TEUR für zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Einsatzkräfte eingeplant, um im Rahmen der aktuellen COVID-19 Lage notwendige Anschaffungen von medizinischem Sachbedarf und sonstigen  Gebrauchsgegenständen vornehmen zu können.

Darüber hinaus soll für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug weiterhin im Bestand bleiben. Des Weiteren wird das alte Fahrzeug der Höhenrettung an den Stadtfeuerwehrverband übergeben. Die beiden Fahrzeuge sind nicht Bestandteil der bisherigen Planung gewesen. Für die Unterhaltung der Fahrzeuge wurden 25 TEUR eingeplant.

 

3.   Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Haushaltsvermerke

 

Für den TH 32 wurden Haushaltsvermerke angebracht. Gemäß § 15 GemHVO-Doppik M-V werden die Ansätze der laufenden Verwaltungstätigkeit für die Ortsbeiratsbudgets ab 2021 für übertragbar erklärt, insoweit dies erforderlich wird (siehe Anlage 6).

 

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Claus Ruhe Madsen


Die Änderungen sollen ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt

werden. Die Einstellung erfolgt ebenfalls im IKVS.

 

Link:

https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2021&kid=18cg18qq185b185b18qq185b185b185b185b185b185b185b185b185b185b18qk185b185b18qk18ce&typ=18xt1bb318xp&dswid=-5626

 

Die umfangreichen Anlagen können u. a. auch im Internet auf der Seite https://rathaus.rostock.de sowie im Bürgerinformationssystem unter www.rostock.de/ksd eingesehen werden.

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Beschlüsse

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19.11.2020 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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19.11.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Zustimmung zu den Teilhaushalten 61, 32, 37, 74, 83, 60, 66, 67, 68, 73 und 82.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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19.11.2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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19.11.2020 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.11.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2020 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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25.11.2020 - BUGA-Ausschuss - ungeändert beschlossen

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25.11.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan in der Fassung der 1. Änderung.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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01.12.2020 - Personalausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.12.2020 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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02.12.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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22.04.2021 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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