Änderungsantrag - 2020/BV/1496-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der Anlage 1 wird unter Pkt. 4.2.3 Hafen der folgende Text einschließlich der Abb. XX gestrichen (S. 28 - 29):

 

„Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erwägt, im Stadthafen an der Nordseite der Haedgehalbinsel im Bereich der Schiffsanlegern 79 und 80 im Rahmen der Durchführung des gewerblichen Schiffsverkehrs Anlegemöglichkeiten für kleine Kreuzfahrtschiffe, große Yachten und wirtschaftlich betriebene Großsegler vorzuhalten.

 

Für die Anlegestelle muss ggf. je nach Schiffstyp aus Sicherheitsgründen entsprechend der Vorgaben des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security Code) Platz für einen im Bestand der Stadt befindlichen mobilen multifunktionalen Sicherheitszaun vorgehalten werden. Die zu sichernde Fläche beträgt 180m x 15m. An der westlichen Kaikante betragen die Abmessungen 25m x 19m. Dies ist bei der Gestaltung des Liegeplatzes 78 einschließlich der Wegeführung und der zu entwickelnden Infrastruktur zu berücksichtigen.“

 

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat die Einrichtung einer Anlegestelle für kleine Kreuzfahrtschiffe niemals beschlossen. In der Bevölkerung gibt es überwiegend kritische Meinungen zu diesem Vorhaben.

 

Für die Anlegestelle für kleine Kreuzfahrtschiffe müssten zusätzliche Straßen für den Versorgung diese Schiffe geplant werden sowie ein potentiell abzusperrender Bereich des Stadthafens.

 

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gez.

Anette Niemeyer

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.11.2020 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

Erweitern

11.11.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt

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