Stellungnahme - 2020/AN/1636-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausstattung aller Rostocker Schulen langfristig mit Lüftungsanlagen mit HEPA-Filter Technologie sowie kurzfristig mit Ölradiatoren zu prüfen. Ziel soll sein, die Luftqualität in den Klassenräumen extrem zu verbessern und gleichzeitig die gesetzliche Raumtemperatur von mindestens 21°C in den Klassen-, Sozial-, Pausen-, Sanitärräumen zu sichern.

 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Dezember 2020 vorzulegen.

 

HEPA-Filter (High Efficiency-Particulate Airfilter) sind darauf ausgelegt, luftgetragene Partikel weitestgehend zurückzuhalten. Sie werden immer dann benötigt, wenn innerhalb eines Lüftungssystems die Abluft aus einem Raum wieder als Zuluft zurückgeführt werden soll, zum Beispiel in Flugzeugen oder Krankenhäusern. HEPA-Filter werden in zentralen Lüftungsanlagen verbaut. Bisher verfügt lediglich die Plus-Energie-Schule aufgrund ihres besonderen Schulprofils über eine zentrale Lüftungsanlage. Ein Nachrüsten weiterer Schulen mit derartigen Lüftungssystemen führt zu einem immensen Planungs- und Kostenaufwand, insbesondere in Anbetracht dann notwendiger statischer und brandschutztechnischer Anpassungen an den Gebäuden und ist daher nur bedingt möglich und nicht zu empfehlen. Eine Umsetzung würde zudem einen sehr langen Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

Wenn die Luftführung konsequent getrennt voneinander erfolgt, sodass in einem Raum abgesaugte Luft nicht in andere Räume gelangen kann, besteht kein Risiko der Übertragung von Viren in einem Gebäude. Die Umsetzung kann über dezentrale Lüftungsanlagen erfolgen. Hierbei wird jeder Klassenraum einzeln ausgestattet. Die Raumlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung sind beispielsweise für die Generalisierung des Schulgebäudes in der Maxim-Gorki-Straße 67 vorgesehen. Sofern ein dezentrales Lüftungssystem nachgerüstet wird, sind Änderungen an der Fassade der Schulgebäude notwendig, die ein Abführen der verbrauchten Luft und ein Zuführen von Frischluft ermöglichen. Für die Anschaffung der Geräte selbst ist entsprechend aktuell vorliegender Angebote ein Investitionsbedarf im fünfstelligen Bereich pro Gerät notwendig.

 

Sowohl bei zentralen, als auch bei dezentralen Lüftungsanlagen ist die regelmäßige kostenintensive Wartung und Kontrolle der Anlage sehr wichtig, um beispielsweise Fehlströmungen zu vermeiden. Diese ist einmal pro Jahr vorgesehen und beinhaltet unter anderem einen Filteraustausch.

 

Ein kurzfristiger Einbau von Ölradiatoren ist nicht sinnvoll. Je nach Klassenraumgröße würden zwei bis vier Geräte benötigt, die an das Stromverteilungsnetz der Schule angeschlossen werden. Bei einer durchschnittlichen Anschlussleistung von 2000 Watt verursacht dies nicht nur enorm hohe Stromkosten, sondern führt gleichzeitig zu einer Überbelastung des Stromnetzes. Eine Abdeckung über den Hausanschluss des Netzbetreibers ist nicht möglich.

 

Insbesondere aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Kinder und dem Brandschutz ist das Aufstellen und der Betrieb von Ölradiatoren bzw. mobile Heizlüfter in den Schulen nicht zu empfehlen.

 

Beim Betrieb von Geräten, die mit (losen) elektrischen Leitungen ausgestattet sind und nicht über entsprechende Leitungsquerschnitte verfügen, kann es zu Kurzschlüssen im Gerät, als auch in den losen sowie fest installierten Leitungen kommen. Diese können in Folge zu Elektrobränden in unseren Schulen führen.

Eine weitere Unfallquelle sind lose verlegte Leitungen in den Klassenräumen, die eine Stolper- und Verletzungsgefahr darstellen.

 

Eine weitere wesentliche Gefahr ist die Wärmestrahlung, die bei einer Temperatur von bis zu 100 Grad abgegeben wird. Kommt es hier zum Kontakt mit der Haut können Verbrennungen und Verbrühungen auftreten.

 

Eine ständige Aufsichtspflicht an den Geräten wäre unbedingt erforderlich, auch bis zum vollständigen Abkühlen des Gerätes nach Gebrauch.

 

Damit die Innenraumluft in den Klassenräumen ausgetauscht wird, ist das regelmäßige und richtige Lüften essentiell. Konkret bedeutet dies, im 20-Minuten-Rhythmus die Fenster für drei bis fünf Minuten weit zu öffnen. So empfiehlt es die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in ihrem aktuellen Hygieneplan für Schulen. Auch im Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung Deutschland von September 2020 wird erklärt: „Intensives, fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden.“ Das sogenannte Stoßlüften, worauf sich die Ausführung bezieht, führt zu keiner Absenkung der Raumtemperatur, wohingegen ein dauerhaftes Lüften einen gegenteiligen Effekt hat und darüber hinaus langfristig bauphysikalische Schäden bewirken kann. Insofern besteht kurz- und mittelfristig die Handlungsempfehlung, den Ausführungen von Bund und Land zu folgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben