Stellungnahme - 2020/AN/1607-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen plant derzeit der potentielle Käufer keinen Ankauf der Grundstücksflächen im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land.

 

Sofern ein erneutes Kaufinteresse angezeigt werden sollte, wären mit Zustimmung der Bürgerschaft zu diesem Antrag die darin geforderten Prämissen im Kaufvertrag zu berücksichtigen.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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Nov 11, 2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben