Stellungnahme - 2020/AN/1633-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich beim Rostocker Fischereihafen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die übergangsweise Nutzung der derzeitig genutzten Räume weiterhin möglich ist. Rostock Business unterstützt den Verein bei der Raumsuche. Es ist jedoch nicht die originäre Aufgabe der Stadtverwaltung, Räumlichkeiten für Dritte zu beschaffen und ggf. auch zu bezahlen.

Vielmehr wurden dem Blasorchester Rostock die Möglichkeiten der Kulturförderung dargelegt. Demnach ist es durchaus möglich, Kulturprojekte des Vereins, der nicht gemeinnützig ist, zu fördern.

Die in Punkt 3 des Beschlussvorschlags geplante Errichtung von Probenräumen ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein Mangel an Proben-, Werkstatträumen und Ateliers wird immer wieder kolportiert, tatsächlich gibt es nur wenige Anfragen bei der Hanse- und Universitätsstadt. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es eine Nachfrage nach kostengünstigen Räumlichkeiten für kulturelle Produktion gibt. Es sollten deshalb der tatsächliche Bedarf, die Kosten und mögliche Betriebsformen geprüft werden, bevor konkret einem Verein der Bau eines Probenraums in Aussicht gestellt wird. Bei einer wöchentlichen Probenzeit des Vereins von maximal sechs Stunden ist dies kaum zweckdienlich.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben