Stellungnahme - 2020/AN/1628-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

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Seitens der Verwaltung wird der Beschlussvorschlag wie nachfolgend umgesetzt.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist tatsächlich festzustellen, dass der größte Budgetanteil aus dem „Budget für Ortsbeiräte“, welcher hauptsächlich für kleinere und größere Veranstaltungen eingesetzt worden war, aufgrund der Pandemielage im Haushaltsjahr 2020 nicht zum Tragen kommen konnte.

 

Nach dem aktuellen Ausgabenstand (dieser beinhaltet alle realen Aufwendungen und die voraussichtlich noch zu erwartenden Aufwendungen bis Ende des Jahres 2020) verbleibt ein unverbrauchtes Restbudget von ca. 90.000 €.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung MV (GemHVO MV) sind jedoch nur Ansätze für Aufwendungen und für laufende Auszahlungen eines Teilhaushaltes übertragbar, wenn hinsichtlich der Ansätze im Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind.

 

Das zu übertragende Restbudget ist nicht gebunden und es bestehen auch keine rechtlichen Verpflichtungen, daher ist eine Übertragung im Sinne der GemHVO MV nicht realisierbar.

 

Die Verwaltung wird das Restbudget in Höhe von 90.000 € in die 1. Änderung zum Ergänzungsbeschluss 2021 einordnen. Für eine künftige Übertragbarkeit wird ab dem Haushaltsjahr 2021 ein Haushaltsvermerk für die jeweiligen Produktsachkonten angebracht.

 

Demnach beträgt für das Haushaltsjahr 2021 das zu verteilende Gesamtbudget 253.600 €.

Die für das Haushaltsjahr 2021 zu ermittelnden Haushaltsansätze werden gemäß der Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte in der Hanse- und Universitätsstadt, Pkt. 2, neu berechnet.

 

 

 

 

Stadtteile

HH-Ansatz 2021 bisher

Veränderung

HH-Ansatz 2021 neu

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Warnemünde

7.200

4.000

11.200

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Rostocker Heide

3.800

2.200

6.000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Lichtenhagen

10.100

5.500

15.600

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Groß-Klein

9.800

5.400

15.200

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Lütten-Klein

11.500

6.200

17.700

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Evershagen

11.600

6.300

17.900

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Schmarl

7.400

4.100

11.500

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Reutershagen

11.900

6.500

18.400

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Hansaviertel

7.300

4.100

11.400

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Gartenstadt/Stadtweide

4.700

2.700

7.400

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Kröpeliner-Tor-Vorstadt

12.800

6.900

19.700

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Südstadt

10.500

5.700

16.200

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Biestow

4.400

2.500

6.900

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Stadtmitte

13.300

7.200

20.500

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Brinckmansdorf

7.200

4.000

11.200

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Dierkow - Neu

8.500

4.700

13.200

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Dierkow-Ost/West

4.200

2.400

6.600

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Toitenwinkel

10.100

5.500

15.600

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - Gehlsdorf/Rostock Ost

6.000

3.400

9.400

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - allgemein

1.300

700

2.000

Summe Veränderungen Aufwendungen

163.600

90.000

253.600

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben