Änderungsantrag - 2020/BV/1496-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der Anlage 1 (Aufgabenstellung Realisierungswettbewerb "Zentraler Bereich Stadthafen Rostock") werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Auf Seite 4 wird der Absatz

„Ebenfalls im Wettbewerb zu entwerfen sind aufbauend auf der städtebaulichen Idee als weitere Realisierungsteile die HALLE 625 [Multifunktionshalle] und die Fußgänger- und Radwegebrücke „Schnickmannbrücke“ über die L 22 „Am Strande“.“

gestrichen und ersetzt durch:

„Ebenfalls im Wettbewerb zu entwerfen sind aufbauend auf der städtebaulichen Idee im Realisierungsteil die HALLE 625 [Multifunktionshalle] und eine Wegeverbindung zwischen Innenstadt und Stadthafen.“

 

Auf Seite 10 wird der Absatz

„Eine Ausweitung erfährt dieses Areal zwischen Wokrenterstraße und Badstüberstraße. Hier sind im Zusammenhang mit der Einordnung der neuen Schnickmannbrücke die Straßenräume der Schnickmannstraße und der Strandstraße abschnittsweise planerisch mit zu betrachten.“

gestrichen und ersetzt durch:

„Eine Ausweitung erfährt dieses Areal zwischen Wokrenterstraße und Badstüberstraße. Hier sollen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wegeverbindung zwischen Innenstadt und Stadthafen die Straßenräume der in Richtung Innenstadt verlaufenden Verbindungen abschnittsweise planerisch mitbetrachtet werden.“

 

Auf Seite 17 wird der Absatz

„Das Wettbewerbsgebiet grenzt unmittelbar an den Denkmalbereich „Innenstadt“ bzw. greift mit dem Neubau der Schnickmannbrücke in diesen ein.“

ersetzt durch:

„Das Wettbewerbsgebiet grenzt unmittelbar an den Denkmalbereich „Innenstadt“ bzw. greift je nach Ausgestaltung der Wegeverbindungen vom Stadthafen zur Innenstadt in diesen ein.“

 

Auf Seite 23/24 werden die Absätze und darin enthaltenen Abbildungen

„Aus der Altstadt kommend soll sich eine die L 22 „Am Strande“ niveaufrei querende Fußgänger- und Radwegebrücke, die „Schnickmannbrücke“ von Süden in die Plaza einbinden. Im Rahmen des Freiraumwettbewerbs ist die Brücke mit ihrer stadträumlichen Einordnung einschließlich einer möglichen Linienführung als Realisierungsvorschlag zu entwickeln. Ihre Einbindung sowohl in den Straßenraum der Schnickmannstraße als auch in die zukünftige Plaza ist planerisch auszuformulieren.

Freiraum, HALLE 625 und Schnickmannbrücke im Planungswettbewerb gemeinsam entwerfen zu können ermöglicht kreative Lösungen für das Einbinden der Brückenrampe der Schnickmannbrücke in den Hafenbereich. Ob sich die Brücke nach Westen schwingend mit der HALLE 625 verbindet oder nach Osten hinunter auf das Plaza-Niveau gleitet soll frei gedacht werden. In nachfolgender Schemaskizze zur Schnickmannbrücke ist dafür ein „Suchraum“ vorgegeben. Die Schnickmannbrücke über die L 22 und die neue Warnowbrücke sind in einem funktionellen und stadträumlichen Zusammenhang (Blickachse!) zu denken, müssen aber beide zwingend auf die zukünftige Plaza heruntergeführt werden.“

gestrichen und ersetzt durch:

„Weiterhin wird das Ziel verfolgt, die Wegeverbindung zwischen Innenstadt und Stadthafen zu verbessern. Hierfür sollen Varianten zur möglichst niveaufreien Querung der L 22 „Am Strande“ für Fuß- und Radverkehr entwickelt werden. Denkbar ist eine Einbindung der neuen Wegeverbindung von Süden in die Plaza. Im Rahmen des Freiraumwettbewerbs ist die stadträumliche Einordnung der Verbindung einschließlich einer möglichen Linienführung als Realisierungsvorschlag zu entwickeln. Ein Realisierungsversprechen hierfür wird nicht abgegeben. Die Einbindung in den Straßenraum der in Richtung Innenstadt verlaufenden Straßen/Wege und in die zukünftige Plaza ist planerisch auszuformulieren. Den Freiraum, die HALLE 625 und die Verbindung zur Innenstadt im Planungswettbewerb gemeinsam entwerfen zu können, ermöglicht kreative Lösungen für die Einbindung ankommender Wege in den Hafenbereich.“

 

Auf Seite 25 wird der Absatz

„Auf eine anspruchsvolle und multifunktionale Gestaltung der zentralen Plaza zwischen neuer Schnickmannbrücke und neuer Warnowbrücke wird besonderer Wert gelegt.“

gestrichen und ersetzt durch:

„Auf eine anspruchsvolle und multifunktionale Gestaltung der zentralen Plaza wird besonderer Wert gelegt.“

 

Auf Seite 34 wird der Absatz

„▪ linear vom Uniplatz aus dem City-Kernbereich kommend in Süd-Nord-Richtung über die zukünftig die L 22 niveaufrei querende Schnickmannbrücke in den Stadthafen und weiter über die neue Warnowbrücke nach Gehlsdorf“

gestrichen und ersetzt durch:

„▪ linear vom Uniplatz aus dem City-Kernbereich kommend in Süd-Nord-Richtung über die L 22 niveaufrei in den Stadthafen und weiter über die neue Warnowbrücke nach Gehlsdorf“

 

Auf Seite 35 wird der Absatz

„Hier sind wie auch

▪ an den Querungsstellen der L 22,

▪ an den Ankommensbereichen sowohl der Warnowbrücke als auch der Schnickmannbrücke

im Stadthafen, wo das Zusammentreffen mit den anderen Verkehrsarten nicht vermieden werden kann, konfliktarme Lösungen anzubieten.“

gestrichen und ersetzt durch:

„Hier sind wie auch an den Querungsstellen der L 22 und am Ankommensbereich der Warnowbrücke, wo das Zusammentreffen mit den anderen Verkehrsarten nicht vermieden werden kann, konfliktarme Lösungen anzubieten.“

 

Auf Seite 42 wird der Absatz

„Das Gebäude der Multifunktionshalle kann gestalterisch und ggf. auch funktionell mit der Geh- und Radwegebrücke „Schnickmannbrücke“ zusammen gedacht werden, wobei zu beachten ist, dass Halle und Brücke von zwei verschiedenen Bauherren zu realisieren sind.“

gestrichen und ersetzt durch:

„Das Gebäude der Multifunktionshalle kann gestalterisch und ggf. auch funktionell mit einer Wegeverbindung zwischen Stadthafen und Innenstadt zusammen gedacht werden, wobei zu beachten ist, dass Halle und Wegeverbindung von zwei verschiedenen Bauherren zu realisieren sind.“

 

Ab Seite 48 wird der gesamte Abschnitt „4.5.2.2 Neubau Schnickmannbrücke“ gestrichen und ersetzt durch:

„4.5.2.2 Verbindung von Stadthafen und Innenstadt

Im Rahmen des Planungswettbewerbs „Zentraler Bereich Stadthafen Rostock“ ist ein realisierbarer Wettbewerbsentwurf für eine verbesserte, möglichst niveaufreie Wegeverbindung zwischen Stadthafen und Innenstadt einzureichen. Über den städtebaulichen Ideenteil ist ein Vorschlag zu erarbeiten, wie sich eine Verbindung für Fuß- und Radverkehr im Stadtraum der L 22 positioniert, die sich sowohl auf der Altstadtseite sensibel in den Straßenraum der anliegenden Straßen einfügt als auch im Stadthafen an das Höhenniveau der zukünftigen Plaza angleicht und ggf. mit der HALLE 625 korrespondiert (siehe Städtebau). Die Wegeverbindung ist je nach Variante/Entwurf im Fall eines separaten Bauwerks im Sinne einer realisierbaren Vorplanung durchzuarbeiten, sodass das Bauwerk bis zur BUGA 2025 errichtet werden kann. Ein Realisierungsversprechen wird nicht abgegeben.

Der Wegeverbindung kommt im Innenstadtgefüge eine besondere Bedeutung zu. Sofern der Straßenraum der Schnickmannstraße einbezogen wird, muss beachtet werden, dass es sich um eine hochwertig gestaltete und mit Kunstwerken zusätzlich aufgewertete städtebauliche Achse handelt, welche sich vom Universitätsplatz mit der Kröpeliner Straße durch die Breite Straße, die Lange Straße querend dann durch die Nördliche Altstadt und durch die Schnickmannstraße bis an den Stadthafen zieht.

Die Verbindung über die L 22 in den Stadthafen ist bisher nur durch eine ampelgesteuerte, dem MIV untergeordnete und für die zukünftigen Anforderungen unzureichende niveaugleiche Fußgänger- und Radfahrerquerung der Landesstraße hergestellt. Aufgrund ihrer besonderen stadtstrukturellen Bedeutung soll diese Straßenquerung möglichst barrierefrei ausgebildet werden.

Bereits in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts entstand im Zusammenhang mit der Neubebauung von Teilen der Nördlichen Altstadt die Idee einer Querung mit einer Brücke in diesem Bereich. Damals wurde am unteren Ende der Schnickmannstraße eine Bastion ausgeformt, von deren Nordostecke in einem weiten u-förmigen Schwung eine Fußgängerbrücke über die L 22 in den Stadthafen hinübergleiten sollte. In der Planung kann diese Idee einer niveaufreien Überquerung der Landestraße „Am Strande“ weiterentwickelt werden oder es können alternative Querungsvarianten vorgeschlagen werden. Zwingend in diese Überlegungen einzubinden ist die planerische Auseinandersetzung mit der vorhandenen Bastion mit dem in der Straßenachse stehenden Kunstwerk „Segel im Wind“ von Achim Kühn aus dem Jahre 1988. Die Metallplastik von Achim Kühn ist Teil eines „Kunstpfades“, welcher die Stadträume vom Universitätsplatz beginnend mit dem „Brunnen der Lebensfreude“ von Jo Jastram und Reinhard Dietrich, über die Breite Straße mit den beiden Plastiken „Die Welle“ und „Der Fluss“ von Dorothea Maroske über die Plastiken „Liegende“ von Reinhard Buch und „Quelle, Wasser und Ufer“ von Wolfgang Friedrich an der Ecke Lange Straße/Schnickmannstraße“ weitergehend mit dem Wasserlauf im oberen Abschnitt der Schnickmannstraße aufwertet und gliedert. Auch stadträumlich ist es deshalb sehr wesentlich, das Kunstwerk von Achim Kühn am unteren Ende der Schnickmannstraße gut zu positionieren.

Im Wettbewerb ist bei Betrachtung der Anbindung an die Schnickmannstraße ein stadträumliches Zusammendenken von im Stadthafen ankommender Warnowbrücke und Plaza sowie der Bastion und dem vorhandenen Kunstwerk notwendig.

Ein Start der Wegeverbindung in der Achse der Schnickmannstraße wird jedoch nicht zwingend vorgegeben.

Außerdem sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Radfahrer in der hängigen Topografie der Nördlichen Altstadt auch von der unteren Strandstraße über die obere Strandstraße optimal geführt werden können. Im Übergangsbereich zum Stadthafen ist die auf der Linie der ehemaligen Stadtmauer stehende und als „Grüne Stadtmauer“ konzipierte Baumreihe zwischen Strandstraße und Am Strande zu respektieren und zu erhalten.

Beachtet werden muss bei allen Varianten, dass eine Reduzierung der Straßenhöhe der L 22 nur um bis zu 0,50m problemlos technisch möglich ist. Im Untergrund der Straße liegende große Schmutz- und Regenwassersammler lassen eine solche Absenkung zu, ohne dass ihre kostenintensive Verlegung erforderlich wird.“

Sofern weitere Formulierungen im Planungstext auf die „Schnickmannbrücke“ Bezug nehmen, sind diese analog entsprechend des Ziels einer offenen Prüfung einer besseren Wegeverbindung zwischen Innenstadt und Stadthafen anzupassen.

 

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag bearbeitet die Absätze des Realisierungswettbewerbs, welche sich mit der als „Schnickmannbrücke“ bezeichneten Querung der L 22 auf Höhe der Schnickmannstraße beschäftigen. In den Absätzen werden die Begriffe „Schnickmannbrücke“ bzw. „Brücke“ gestrichen. Die Absätze werden durch individuell angepasste Formulierungen sinngemäß ersetzt. Es wird das Ziel verfolgt, im Wettbewerb eine Prüfung einer besseren Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr zwischen Innenstadt und Stadthafen zu ermöglichen, ohne dabei eine Brücke vorauszusetzen. Weiterhin wird im Ausschreibungstext klargestellt, dass für diesen Planungsbestandteil kein Realisierungsversprechen abgegeben wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

gez.    gez.

Julia Kristin Pittasch  Christoph Eisfeld

 

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Beschlüsse

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04.11.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt