Stellungnahme - 2020/AN/1625-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Sportvereine stehen unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Insofern wird der Antrag seitens der Verwaltung befürwortet.

 

Die aktualisierte Entgeltordnung wird nunmehr mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Beschluss­fassung vorbereitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die angegebene Deckungsquelle (Einsparungen bei den Zinsaufwendungen) kann nicht verwendet werden. Die Zinsaufwendungen/-auszahlungen wurden im Rahmen der Erarbeitung des Ergänzungsbeschlusses angepasst und um 800 T EUR nach unten korrigiert. Eine Korrektur der Zinsaufwendungen/-auszahlungen erfolgte, da in 2020 entgegen den bisherigen Planungen keine Investitionskredite in Anspruch genommen werden mussten.

Zum aktuellen Zeitpunkt können keine Minderausgaben oder Mehreinnahmen an anderer Stelle für das Jahr 2021 als Deckungsquelle zur Verfügung gestellt werden. Die Einnahmeausfälle in Höhe von 351.600 EUR, welche aus der Verschiebung der Aktualisierung der Sportstättenentgeltordnung in das Jahr 2022 resultieren, führen zu einer Erhöhung des Fehlbetrags des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen (Position 37 der Anlage 1.2 'Finanzhaushalt' zum aktuellen Ergänzungs­beschluss 2021 – Nr. 2020/BV/1591). Das Gesamtergebnis verschlechtert sich demzufolge von -6,1 Mio. UR auf -6,4 Mio. EUR.

 

Empfohlen wird, die reduzierten Einzahlungen im Jahr 2021 in den Ergänzungsbeschluss zum Haushalt mit aufzunehmen.

 

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Claus-Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - vertagt

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25.11.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zurückgestellt

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