Stellungnahme - 2020/AN/1643-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Es wird dringend empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Ungeachtet verbleibender Ungewissheit über den Umfang des Antrages zielt der Antrag auf eine rechtswidrige Beschlussfassung ab.

Die vom Gesundheitsamt gestützt auf das Infektionsschutzgesetz erlassenen Allgemeinverfügungen (im Betreff wird konkret die Allgemeinverfügung vom 30.10.2020 erwähnt, der Wortlaut des Antrages stellt indes auf eine Vielzahl von Allgemeinverfügungen ab) sind innerhalb des gesetzlich übertragenen Aufgabenkreises ergangen. Diese Aufgeben stehen nicht zur Disposition der Bürgerschaft. Sie unterfallen als gesetzlich gebundene Entscheidungen in den Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters. Ein auf den Antrag hin gefasster Beschluss zwänge zur Einlegung eines Widerspruchs.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben