Informationsvorlage - 2020/IV/1647

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2020, Beschl.-Nr. 2020/DA/1374, - Sportvereine und Kulturschaffende unterstützen – wurde der Oberbürgermeister beauftragt

 

  1. unverzüglich Gespräche mit der Geschäftsführung der inRostock GmbH zu führen, mit dem Ziel, die Mieten in der Stadthalle aufgrund der Corona-bedingten Kapazitätsbeschränkungen schnellstmöglich für städtische Sportvereine und Kulturschaffende zunächst bis zum 31.12.2020 zu reduzieren, mindestens jedoch zum Selbstkostenpreis der extern beauftragten Dienstleistungen der inRostock GmbH,

 

  1. für Sportverein, Kulturträger und Jugendhilfeträger, die bereits vor Corona die Stadthalle angemietet und den vollen Mietzins bezahlt haben, Mietvergünstigungen oder andere Lösungsideen für Räumlichkeiten zu prüfen, die durch kommunale Gesellschaften (bspw. KOE, WIRO) verwaltet werden. Diese sind schnellstmöglich umzusetzen.

 

  1. die Bürgerschaft zeitnah mittels einer Informationsvorlage über die umgesetzten Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

In Umsetzung des Beschlusses wurden die inRostock GmbH, die WIRO Wohnen in Rostock GmbH und der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung kontaktiert. Aus den geführten Gesprächen und schriftlichen Sachverhaltsdarlegungen möchte die Verwaltung wie folgt hierzu informieren:

 

Unter Berücksichtigung der formulierten Rahmenbedingungen aus dem o. a. Beschluss werden den beiden Sportclubs EBC Rostock e.V. und HC Empor für die Heimspiele in der StadtHalle Rostock bis zum 31.12.2020 nur die tatsächlich entstandenen Kosten aus externen Dienstleistungen - über die jeweiligen Mietverträge geregelt - in Rechnung gestellt. Die Kosten, die durch die Vermietung der inRostock GmbH in der Regel durch Personalkosten sowie der Bereitstellung und Betreuung von Haustechnik entstehen, werden über den Zuschussbedarf des Jahres 2020 durch die Gesellschafterin ausgeglichen.

 

 

Die Corona-Pandemie und die daraus folgenden Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten von z. B. Sportstätten verursachten große Herausforderungen sowohl bei den Nutzern als auch bei der WIRO als Vermieter dieser Anlagen. Aus diesem Grund hat die WIRO frühzeitig die vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzungen intensiv geprüft und mit dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter abgestimmt.

 

Die Nutzungsverträge wurden im Einzelnen juristisch geprüft, ob es vertragliche Regelungen dahin gehend gibt, dass nur bei Nutzung einer bestimmten Leistung gezahlt werden muss. Förderungen und Unterstützungshilfen für die Vereine sind von Seiten des Landes, des Bundes und auch der Stadt vorgesehen, jedoch nicht für die WIRO als Sportplatzbetreiber. Vereine die einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, können somit eine Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Freie Platzreserven hat die WIRO lediglich noch in den Gymnastikräumen der Turnhallen Danziger Straße und Bertha-von-Suttner-Ring, welche für kleinere Gruppen unterhalb der Woche angemietet werden können. Am Wochenende bestehen in allen Sporthallen freie Kapazitäten für Einzelbuchungen.

 

 

Unter Beachtung der Vorgaben aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Eigenbetrieb KOE Rostock seinen Mietern, welche nachweislich auf Grund der Pandemie ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen konnten, eine Stundung gewährt. Gleichzeitig wurde mit jedem einzelnen Mieter in Gesprächen eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen. Mietvergünstigungen werden einzelfallbezogen betrachtet und unterliegen einer Freigabe durch den Oberbürgermeister.

 

In Bezug auf das zur Verfügung stellen von einzelnen Räumen bleibt zu erwähnen, dass der KOE aktuell über ungeplanten Leerstand von unter einem Prozent verfügt. Bei diesem handelt es sich zumeist um Büro- und Lagerflächen auf dem gesamten Stadtgebiet in sonst vollvermieteten Immobilien. Das Hausbaumhaus und der Barocksaal werden weiter kurzzeitig an Interessenten vermietet. Das Nutzungskonzept beider Objekte sieht eine Belebung durch Kulturschaffende und Vereine aus der Kulturszene vor. Der KOE steht Anfragen bezüglich der Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten grundsätzlich offen gegenüber, wobei für eine kostenfreie Vermietung erst in Absprache mit dem Oberbürgermeister erfolgen kann.

 

 

Der Gesellschaftszweck der inRostock GmbH und der WIRO Wohnen in Rostock sowie die Satzung des Eigenbetriebes beinhalten keine Sportförderung bzw. Kulturförderung. Eine indirekte bzw. direkte Sport- und Kulturförderung wird daher als rechtlich bedenklich gesehen.

Die Gewährung von direkten oder indirekten Subventionen liegt in der Entscheidungsgewalt der einzelnen Fachämter, im Bereich der Kulturförderung beim Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen und im Bereich des Sports beim Amt für Sport. Hierfür wurden entsprechende Positionen/Haushaltsansätze für die Sportförderung und Kulturförderung im städtischen Haushalt berücksichtigt.

 

In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass seitens des Bundes entsprechende Förderprogramme aufgelegt worden sind, die Vorrang haben vor etwaigen Mietminderungen durch die städtischen Unternehmen/Eigenbetriebe.

 

 

 

 

 

 

Sofern alle Bundes- und Landesmittel zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie von den Sport- und Kulturvereinen ausgeschöpft wurden und der finanzielle Verlust nicht abgedeckt werden konnte wird empfohlen, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im städtischen Haushalt auch hierfür zu nutzen und gegebenenfalls aufzustocken.

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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25.11.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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02.12.2020 - Bürgerschaft - vertagt

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20.01.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben