Antrag - 2020/AN/1633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Unterstützung der Rostocker Kunst- und Kulturszene ist ein hohes Ziel der Bürgerschaft. Gerade aus diesem Grund ist das Wirken der Kulturschaffenden, insbesondere der „kleineren“ besonders schützenswert, da sie die Kunst- und Kulturlandschaft unsere Stadtgesellschaft prägen.

Geraden in Zeiten der Not stehen die Rostocker Bürgerschaft und die Stadtgesellschaft den Kulturschaffenden bei Seite. Daher beauftragt die Rostocker Bürgerschaft zur Unterstützung des Wirkens und um Erhalt des Vereins „Blasorchester Hansestadt Rostock e.V.“ den Oberbürgermeister mit der Durchführung folgender Maßnahmen:

 

1. Spätestens zum 01.01.2021 wird dem Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. eine kostengünstige abschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung des umfangreichen Notenarchivs und zur Unterstellung des musikalischen Equipments angeboten.

 

2. Im Laufe des 1. Halbjahres 2021 wird eine behelfsmäßige Unterkunft gefunden, in denen der Verein seine Proben fortsetzen kann, um sich auf Auftritte in und um Rostock vorbereiten zu können.

 

3. Um eine langfristige Absicherung der musikalischen Arbeit des Vereins zu ermöglichen, werden die Planungen zum Groten Pohl wie folgt angepasst:

„Im Sektor "Kreativwirtschaft" werden Räumlichkeiten geplant, die das Wirken des Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. optimal unterstützen und ggf. auch weiteren musik- und kulturfördernden Vereinen offensteht. Dies umfasst sowohl die Proben, als auch eine kleine Bühne für öffentliche Auftritte.“

 

4. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die in Punkt 3 benannten Flächen an das Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. mit langfristiger Laufzeit vermietet. Dabei ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Kulturförderung der Mietpreis möglichst gering gehalten werden kann.

 

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Sachverhalt:

Das Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der lokalen Musikszene. Der Verein entstand 1990 durch den Zusammenschluss von Musikern der Rostocker Orchester der Warnowwerft, des Marinestandorts Hohe Düne, des Stabsmusikkorps Rostock und weiteren. Damit kann der Verein auf eine lange Tradition zurückblicken. Ziel des Vereins ist die Pflege und Erhaltung der norddeutschen und maritimen Blasmusik. Seit der Gründung hat sich der Verein weit über die Grenzen Rostocks hinaus einen guten Ruf erworben. Die Musiker sind ein fester Bestandteil der Kulturszene und auch Botschafter unserer Hansestadt. Dies hat der Verein seit seiner Gründung durch zahlreiche Auftritte bei vielen regionalen Veranstaltungen wie z.B. IGA2003, Hanse-Sail, Schiffsbegrüßungen in Warnemünde, Schiffstaufen, Kur- und Promenadenkonzerte mehrfach bewiesen. Durch Auftritte in Funk und Fernsehen, so zum Beispiel die Hamburger Hafenkonzerte des NDR, der Musikantenstadl der ARD, die Sendung “Lieder klingen übers Meer” des NDR, sowie Sendungen über Mecklenburg-Vorpommern, hat der Verein den Namen unserer Hansestadt weit hinausgetragen und uns auch anderswo bekannt gemacht. Schwerpunkt sind natürlich Veranstaltungen aller Art in und um Rostock.

Leider steht der Verein aktuell vor erheblichen Zukunftssorgen: Seit fast einem viertel Jahrhundert hat das Blasorchester seine Heimat und seinen Probenraum im Rostocker Fracht- und Fischereihafen. Mittlerweise ist das Gebäude dringend sanierungsbedürftig. Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten verhindern die Brandschutzbestimmungen die Weiternutzung der Räumlichkeiten durch den Verein. Aus diesem Grund wurde der Mietvertrag zum 31.12.2020 gekündigt und der Verein muss ausziehen. Um Zeit für die Suche nach einem neuen Probenraum zu gewinnen, wurde die Weiternutzung der bisherigen Räumlichkeiten bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten angeboten. Dies allerdings verbunden mit einer Verdreifachung der Kosten für den Verein. Dies ist für den Verein nicht mehr tragbar und das Blasorchester steht mit Blick auf den 01.01.2021 auf der Straße.

Nicht erst seit der Covid19-Pandemie ist die Unterstützung der Kunstschaffenden in Rostock ein erklärtes Ziel einer demokratischen Mehrheit der Rostocker Bürgerschaft. Kultur und ihr Einüben gehört dabei in die Mitte der Gesellschaft. Nur durch eine feste Verankerung entsteht Akzeptanz und Planungssicherheit. Durch ihr Wirken kann Kunst und Kultur einen Stadtteil beleben und der hiesigen Bevölkerung viele niedrigschwellige Angebote machen.

In der misslichen Situation des Blasorchesters Hansestadt Rostock e.V. liegt nun eine Chance für ein Pilotprojekt: Die Chance, einerseits einem traditionsreichen Kulturträger langfristig zu unterstützen und zugleich ein neues Wohngebiet gesellschaftlich aufzuwerten. Dabei gilt, dass Angebote der Kulturschaffenden nicht nur im Zentrum zu finden sein sollten, sondern in möglichst vielen Stadtteilen der Hansestadt: Durch die feste Verortung auf dem Grothen Pohl kann das Blasorchester in den gesamten Rostocker Süden strahlen und durch öffentliche Proben sowie kleinen Auftritten ein Angebot schaffen, das es aktuell nicht gibt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

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liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Dr. Steffen Wandschneider-Kastell   Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzender der SPD   Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Unterstützung der Rostocker Kunst- und Kulturszene ist ein hohes Ziel der Bürgerschaft. Gerade aus diesem Grund ist das Wirken der Kulturschaffenden, insbesondere der „kleineren“ besonders schützenswert, da sie die Kunst- und Kulturlandschaft unsere Stadtgesellschaft prägen.

Geraden in Zeiten der Not stehen die Rostocker Bürgerschaft und die Stadtgesellschaft den Kulturschaffenden bei Seite. Daher beauftragt die Rostocker Bürgerschaft zur Unterstützung des Wirkens und um Erhalt des Vereins „Blasorchester Hansestadt Rostock e.V.“ den Oberbürgermeister mit der Durchführung folgender Maßnahmen:

 

1. Spätestens zum 01.01.2021 wird dem Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. eine kostengünstige abschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung des umfangreichen Notenarchivs und zur Unterstellung des musikalischen Equipments angeboten.

 

2. Im Laufe des 1. Halbjahres 2021 wird eine behelfsmäßige Unterkunft gefunden, in denen der Verein seine Proben fortsetzen kann, um sich auf Auftritte in und um Rostock vorbereiten zu können.

 

3. Um eine langfristige Absicherung der musikalischen Arbeit des Vereins zu ermöglichen, werden die Planungen zum Groten Pohl wie folgt angepasst:

 

„Im Sektor "Kreativwirtschaft" werden Räumlichkeiten geplant, die das Wirken des Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. optimal unterstützen und ggf. auch weiteren musik- und kulturfördernden Vereinen offensteht. Dies umfasst sowohl die Proben, als auch eine kleine Bühne für öffentliche Auftritte.“

 

4. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die in Punkt 3 benannten Flächen an das Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. mit langfristiger Laufzeit vermietet. Dabei ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Kulturförderung der Mietpreis möglichst gering gehalten werden kann.

 


 

Beschluss Nr. 2020/AN/1633:

 

Die Unterstützung der Rostocker Kunst- und Kulturszene ist ein hohes Ziel der Bürgerschaft. Gerade aus diesem Grund ist das Wirken der Kulturschaffenden, insbesondere der „kleineren“ besonders schützenswert, da sie die Kunst- und Kulturlandschaft unsere Stadtgesellschaft prägen.

Geraden in Zeiten der Not stehen die Rostocker Bürgerschaft und die Stadtgesellschaft den Kulturschaffenden bei Seite. Daher beauftragt die Rostocker Bürgerschaft zur Unterstützung des Wirkens und um Erhalt des Vereins „Blasorchester Hansestadt Rostock e.V.“ den Oberbürgermeister mit der Durchführung folgender Maßnahmen:

 

1. Spätestens zum 01.01.2021 wird dem Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. eine kostengünstige abschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung des umfangreichen Notenarchivs und zur Unterstellung des musikalischen Equipments angeboten.

 

2. Im Laufe des 1. Halbjahres 2021 wird eine behelfsmäßige Unterkunft gefunden, in denen der Verein seine Proben fortsetzen kann, um sich auf Auftritte in und um Rostock vorbereiten zu können.

 

3. Um eine langfristige Absicherung der musikalischen Arbeit des Vereins zu ermöglichen, wird u.a. geprüft, ob die Planungen zum Groten Pohl wie folgt angepasst werden können:

„Im Sektor "Kreativwirtschaft" werden Räumlichkeiten geplant, die das Wirken des Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. optimal unterstützen und ggf. auch weiteren musik- und kulturfördernden Vereinen offensteht. Dies umfasst sowohl die Proben, als auch eine kleine Bühne für öffentliche Auftritte.“

 

4. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die in Punkt 3 benannten Flächen an das Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. mit langfristiger Laufzeit vermietet. Dabei ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Kulturförderung der Mietpreis möglichst gering gehalten werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt