Beschlussvorlage - 2020/BV/1624
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2020 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654300202000220 B-Plan Weißes Kreuz in Höhe von 478.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.11.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Nov 19, 2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Dec 8, 2020
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2020 für eine Verpflichtungsermächtigung über 478.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654300202000220 B-Plan Weißes Kreuz wird erteilt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme 6654300202000220 in Höhe von insgesamt 478.000 EUR Produkt: 54300 Landesstraßen, Konto 78532000 erfolgt aus dem Produkt 54101 Gemeindestraße Maßnahme 6654101201800717 Straßenbau Nordex im Konto 78532000.
Sachverhalt:
x überplanmäßig außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik |
Bezeichnung |
Gesamter-mächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
24 |
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
3.214.300 |
-4.191.873,13 |
|
28 |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
33.443.120,30 |
7.411628,23 |
|
29 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24 u. 28) |
30.228.820,30 |
-11.603.501,36 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654300202000220 |
B-Plan Weißes Kreuz |
Investitionsposition |
1 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532000.09612000 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz VE in 2020 für 2021 |
+ |
60.000 |
überplanmäßige Auszahlungen |
+ |
0 |
AO |
- |
0 |
Aufträge |
- |
0 |
noch verfügbar |
= |
0 |
Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2020 für 2021 |
+
|
478.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen
Unabweisbarkeit:
Der Entwurf der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes wurde durch die Bürgerschaft am 17.10.2018 beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die Erhöhung des Anteils an Wohnbauflächen, indem Teile der bislang als Mischgebiete festgesetzten Flächen in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung des östlichen Abschnitts der als Planstraße B in dem seit 08.02.2006 geltenden Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Erschließungsanlage, und zwar vom Verbindungsweg kommend bis einschließlich des Knotens Planstraße E. Dieser Abschnitt muss hergestellt werden, um das Baugrundstück des Erschließungsträgers erschließen zu können. Die bauliche Entwicklung dieses Bereiches war aufgrund der fehlenden Erschließung bisher nicht möglich.
Der herzustellende Abschnitt der Planstraße B erschließt weitere Grundstücke, die nicht im Eigentum des Erschließungsträgers stehen. Sämtliche Herstellungskosten werden durch den Erschließungsträger vorfinanziert und nach erfolgter Herstellung der Erschließungsanlage durch die Stadt erstattet. Der von dem Erschließungsträger zu zahlende Erschließungsbeitrag wird durch die Stadt mit seiner Erstattungsforderung verrechnet.
Voraussetzung für die Herstellung der vertragsgegenständlichen Erschließungsanlage ist die Planung der Planstraße B in ihrem weiteren Verlauf, der Planstraße E sowie des sich hieran anschließenden westlichen Abschnitts der Nebenfahrbahn Tessiner Straße.
Diese weiterführende Planung ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Gradiente durchgehend für den gesamten Straßenzug entwickelt wird, d. h. dass Höhen- und Tiefpunkte für die Entwässerung optimal gewählt werden. Zudem wird hierdurch sichergestellt, dass die Straßenentwässerung für die komplette Verkehrsfläche dimensioniert und umgesetzt wird. Dies betrifft auch die anderen Medien und die Straßenbeleuchtung sowie die Abstimmung der zu wählenden Gestaltungselemente und Materialien unter Betrachtung des gesamten Straßenverlaufes. Der Vertrag erstreckt sich daher auch auf diese weitergehenden Planungsleistungen, die die Genehmigungsplanung (Phase 4 HOAI) beinhalten.
Der Erschließungsträger ist auch zur Vorfinanzierung dieser Kosten bereit. Diese werden durch die Stadt vollumfänglich erstattet, da kein direkter Bezug zur Erschließung des oben genannten Baugrundstückes besteht.
Es ist beabsichtigt, den Erschließungsvertrag Ende 2020/Beginn 2021 abzuschließen.
Das Wohngebiet soll zügig entwickelt werden. Der Erschließungsträger hat bereits die erforderliche Baugenehmigung beantragt, für deren Bewilligung es jedoch des Abschlusses des Erschließungsvertrages bedarf. Mit der Erschließung soll Mitte des Jahres 2021 begonnen werden.
Für den Abschluss des Erschließungsvertrages noch im Haushaltsjahr 2020 bedarf es einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung. Die finanzielle Kennziffer ist mit der 1. Änderungssatzung zum Haushaltsplan 2021 eingeplant worden.
Sollte sich für den Erschließungsträger ein planmäßiger Baubeginn nicht realisieren lassen, hat dieser bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, von seinem Bauvorhaben und damit auch von der Erschließung seines Grundstückes Abstand zu nehmen.
Durch die herzustellende Erschließungsanlage werden weitere Grundstücke erschlossen, auf denen dann gleichfalls Wohnungsbau ermöglicht wird.
Überdies wird mit der Herstellung dieser Erschließungsanlage die spätere Weiterführung der Planstraße B bis zum Anschluss an die Planstraße A ermöglicht.
b) Unvorhersehbarkeit:
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 erfolgte nur die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 60 TEUR für das Auslösen von Planungsaufträgen für den Ausbau der Planstraße B, Weißes Kreuz. Dieses soll nun im Zuge der Vorfinanzierung durch den Erschließungsträger mit erfolgen. Die wesentlichen Voraussetzungen für den Abschluss des Erschließungsvertrages, wie Grunderwerb und Abschätzung der zu erwartenden Kosten durch den Investor lagen erst im April 2020 vor. Für die Unterzeichnung des Erschließungsvertrages durch die Stadt bedarf es einer Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 478 TEUR.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 478.000 EUR
Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654101201800717 |
Straßenbau Nordex |
Investitionsposition |
2 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532000.09612000 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz VE 2020 für 2021 |
+ |
500.000 |
Ansatz HAR |
+ |
0 |
AO |
- |
0 |
Aufträge |
- |
0 |
bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0 |
noch verfügbar VE |
= |
500.000 |
Als Deckung für VE in 2020 für 2021 eingesetzt |
|
478.000 |
Begründung :
In dieser Maßnahme ist eine neue Verbindungsstraße von der E.-Schlesinger-Straße zum Platz der Freundschaft mit einer Länge von ca. 200 m sowie beidseitig Nebenanlagen für Radfahrer und Fußgänger geplant. Für die Bauausführung ist es notwendig, ein Grundstück von der Regionalbus Rostock GmbH (Rebus) zu erwerben. Die Grundstücksverhandlungen mit der Firma Rebus stagnieren, da noch Fragestellungen zur Betreibung des zukünftigen ZOB und der damit notwendigen Flächenübertragung des gegenwärtig öffentlich gewidmeten Parkplatzes zu lösen sind. Das beim Ministerium anhängige Verfahren kann erst nach der Bereitstellung eines temporären Ersatzparkplatzes starten, für den ebenfalls Flächen der Firma Rebus erforderlich sind. Auf Grund des vorliegenden komplizierten Verhandlungsstandes musste der Baustart in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber verschoben werden. Gemäß Änderungsbescheid vom 3.08.20 erfolgt die Gewährung von Fördermittel aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erst ab dem Jahr 2023.
Eine vertragliche Verpflichtung wird aus den genannten Gründen in der Jahresscheibe 2020 nicht mehr erfolgen, so dass die Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
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Nummer |
Bezeichnung |
Teilhaushalt |
66 |
Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt |
54300 |
Landesstraße |
|
|
|
Produktkonto:
54101 |
78532000.09612000
|
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer |
6654300202000220 |
B-Plan Weißes Kreuz |
Investitionsposition |
1 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Berechnung Gesamtauszahlungen:
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EH in EUR |
FH in EUR,VE |
VE in 2020 für 2021 |
|
0 |
60.000 |
offene Aufträge (AU) |
|
0 |
0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) |
|
0 |
0 |
neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2020 für 2021 |
+ |
|
478.000 |
Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2020 für 2021 |
= |
|
538.000 |