Beschlussvorlage - 2020/BV/1619
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Teilhaushalt 50 des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl in Höhe von 1.543.000,00 Euro im Deckungskreis 7501 - Finanzhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.11.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Nov 19, 2020
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 2, 2020
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Finanzhaushalt des Teilhaushaltes 50 in Höhe von 1.543.000,00 Euro wird für das Produktsachkonto 31201.75210011 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach
§ 22 Abs. 1 SGB II erteilt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 31209.62610000 – Leistungsbeteiligung bei Kosten für die Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende.
Sachverhalt:
Zur Finanzierung der gesetzlichen Leistungen nach SGB II im Haushaltsjahr 2020 wird eine überplanmäßige Bewilligung notwendig.
Im Ergebnis der Beratung zur Haushaltsplanung vom 11.11.2019 zwischen Senatoren und Oberbürgermeister wurde die 3. Änderungsliste zur Haushaltsplanung 2020/2021 für den Teilhaushalt 50 erstellt. Auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt fortlaufend sinkenden Bestands an Bedarfsgemeinschaften ist der Haushaltsplanung 2020 abschließend ein durchschnittlicher Bestand von 10.200 Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt worden.
Bis zur Ausbreitung von Covid-19 konnte eine positive Entwicklung der Bedarfsgemein-schaften wahrgenommen werden. Durch den Covid-19 bedingten Lockdown und die entsprechenden Spätfolgen erhöhte sich der Bestand an Bedarfsgemeinschaften auf mehr als 11.100 im Mai 2020. Im Laufe des Jahres reduzierte sich der Bestand der Bedarfs-gemeinschaften auf zuletzt 10.614 im September 2020. Der Jahresdurchschnitt beträgt bisher 10.896 Bedarfsgemeinschaften und liegt mit 696 über der bei der Planung berücksichtigten Anzahl.
In der Planung für das Haushaltsjahr 2020 ist mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von 319,00 Euro je Bedarfsgemeinschaft und Monat geplant worden. Jedoch ist auch hier infolge der Corona-Pandemie ebenfalls eine Steigerung zu erkennen. So betragen die durchschnittlichen Kosten einer Bedarfsgemeinschaft im Monat derzeit 322,00 Euro.
Die prognostizierten Auszahlungen in 2020 werden den Planansatz von 38.394.900,00 Euro um 3.296.400,00 Euro übersteigen. Da ein Teil der Mehrauszahlungen durch den Deckungskreis 7501 des Teilhaushaltes 50 gedeckt werden kann, ist nur eine überplan-mäßige Bewilligung in Höhe von 1.543.000,00 Euro notwendig.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) ist gemäß § 22 Absatz 1 SGB II zur Zahlung der Hilfeleistungen für Unterkunft und Heizung verpflichtet. Gemäß § 17 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehen-den Sozialleistungen fristgerecht und vollumfänglich erhält.
Die HRO erhält durch die Beteiligung des Bundes nach § 42 SGB II eine prozentuale Erstattung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich erhält die HRO eine Erstattung von 25 % aus dem Krisen- und Konjunkturpaket des Bundes zur Leistungs-beteiligung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Für den Leistungszeitraum Januar bis September 2020 wird bereits im Oktober eine anteilige Erstattung aus dem Krisen- und Konjunkturpaket des Bundes in Höhe von 8.561.000,00 Euro gezahlt. Die damit einher-gehende Mehreinzahlung wird zur Deckung der Mehrauszahlung in Höhe von 1.543.000,00 Euro eingesetzt. Die darüber hinaus nicht benötigten Mehreinzahlungen werden zur Deckung der Liquidität des Gesamthaushaltes eingesetzt.
Teilhaushalt 50
Ergebnishaushalt
Es werden keine finanziellen Auswirkungen im Ergebnishaushalt erwartet.
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
9 |
Summe der laufenden Einzahlungen |
171.128.400,00 |
-1.266.460.72 |
|
17 |
Summe der laufenden Auszahlungen |
307.162.300,00 |
51.360.736,92 |
|
18 |
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
-136.033.900,00 |
-52.627.197,64 |
|
- Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 31201 Bezeichnung: Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II)
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
|
31201.75210011 |
|
Bezeichnung |
|
Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II |
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Ansatz |
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|
38.394.900,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
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|
AO |
- |
|
34.430.953,68 |
Aufträge |
- |
|
0,00 |
noch verfügbar |
= |
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3.963.946,32 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
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|
1.543.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl ist zur Zahlung von Hilfeleistungen verpflichtet. Die Hanse- und Universitätsstadt ist gemäß § 22 Absatz 1 SGB II zur Zahlung der Hilfeleistungen für Unterkunft und Heizung verpflichtet. Gemäß § 17 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehende Sozialleistung fristgerecht und vollumfänglich erhält.
b) Unvorhersehbarkeit:
Bis zur Ausbreitung von Covid19 konnte eine positive Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften wahrgenommen werden. Die aufgrund der Corona-Pandemie unvorhergesehene Steigerung der Bedarfsgemeinschaften sowie der durchschnittlichen Kosten je Bedarfsgemeinschaft konnten in der Planung nicht berücksichtigt werden. Der Haushaltsplanung 2020 ist ein durchschnittlicher Bestand von 10.200 Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von monatlich 319,00 Euro zugrunde gelegt worden. Entsprechend der Spätfolgen des coronabedingten Lockdowns erhöhte sich der Bestand auf mehr als 11.100 Bedarfsgemeinschaften im Mai 2020 und reduzierte sich zuletzt auf 10.614 im September 2020. Ebenfalls sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten auf 322,00 Euro je Bedarfsgemeinschaft angestiegen.
Die prognostizierten Auszahlungen in 2020 werden den Planansatz von 38.394.900,00 Euro um 3.296.400,00 Euro übersteigen. Da ein Teil der Mehrauszahlungen durch den Deckungskreis 7501 des Teilhaushaltes 50 gedeckt werden kann, ist nur eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 1.543.000,00 Euro notwendig.
- Nachweis der Deckung durch Mehrerträge/- einzahlungen in Höhe von 1.543.000,00 EUR
Teilhaushalt: 50 – Amt für Jugend und Soziales
Produkt: 31209 Bezeichnung: Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Produktsachkonto |
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31209.62610000 |
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Bezeichnung |
|
Leistungsbeteiligung bei Kosten für die Unterkunft und Heizung an Arbeits-suchende |
|
Ansatz |
|
|
12.762.000,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
|
|
AO |
- |
|
11.640.846,52 |
Vorm. AO/Aufträge |
- |
|
6.816.527,29 |
bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
|
|
noch verfügbar |
= |
|
-5.695.373,81 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
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|
1.543.000,00 |
Begründung der Deckung
Die HRO erhält durch die Beteiligung des Bundes nach § 42 SGB II Erstattungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eine zusätzlichen Steigerung um 25 % aus einem Krisen- und Konjunkturpaket zur Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung. Für den Leistungszeitraum Januar bis September 2020 wird bereits im Oktober eine anteilige Erstattung aus dem Krisen- und Konjunkturpaket des Bundes in Höhe von 8.561.000,00 Euro gezahlt. Die damit einhergehenden Mehreinzahlungen werden zur Deckung der Mehrauszahlungen in Höhe von 1.543.000,00 Euro eingesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Teilhaushalt 50 können Mehrauszahlungen in Höhe von 1.543.000,00 Euro durch Mehreinzahlungen in Höhe von 1.543.000,00 Euro gedeckt werden.
Teilhaushalt: 50
Produkt: Bezeichnung:
31201 Leistung für Unterkunft und Heizung
31209 Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II
Haushalts-jahr
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Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2020 |
75210011-Leistungungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II
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1.543.000 € |
2020 |
62610000- Leistungsbeteiligung bei Kosten für die Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende
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10.423.575 € |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
