Beschlussvorlage - 2020/BV/1616

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Beratungsfolge

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Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung erteilt der Oberbürgermeister das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 BauGB ab einer Rohbausumme von 500.000 EUR einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, entscheidet der
Hauptausschuss.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Reutershagen empfiehlt Ablehnung

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau von 3 dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit je 9 Wohneinheiten“, Rostock, Reutershäger Weg, Az.: 02415-20 wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
 

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Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.11.2020 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

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01.12.2020 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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12.01.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen