Antrag - 2020/AN/1607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter des potentiellen Käufers, dem Kauf von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land nur zuzustimmen bzw. den Kauf nur zu gestatten, wenn der Käufer vertraglich zusichert, die Grundstücke dauerhaft nur im Sinne des Schutzzwecks der Satzung über das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land zu nutzen und dazu als Ökokontenfläche entsprechend der Ökokontenverordnung M-V zu entwickeln.

 

Die Beantragung und Umsetzung der Ökokontenmaßnahme muss spätestens innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgen.

 

Kommunale Unternehmen der Stadt Rostock sind berechtigt, die nach Umsetzung der Ökokontenmaßnahme zur Verfügung stehenden Kompensationsflächenäquivalente gegen Gebühr zu nutzen.

 

Ein ganz oder teilweiser Weiterverkauf der Grundstücke an ein anderes Unternehmen mit kommunaler Beteiligung der Stadt Rostock entbindet den neuen Käufer nicht von den Pflichten der Ökokontenmaßnahme.

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

-2017/AN/2881: Keine Bebauung des LSG Diedrichshäger Land

 

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Sachverhalt:

Laut Pressemeldungen zeigt ein kommunales Unternehmen der Hansestadt Rostock Interesse am Erwerb von Flächen im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land.

 

Die Bürgerschaft hat erst 2017 mit einer breiten Mehrheit beschlossen, das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land in vollem Umfang zu erhalten, da die Flächen bedeutsam für den Naturschutz und die Naherholung sind und sich mit ihrer Randlage nicht für eine sinnvolle Erschließung eignen.

 

Die aktuellen Berichte über Pläne zum Ankauf sollen erneut genau die rund 35 ha Fläche betreffen, welche bereits 2017 Gegenstand der Diskussionen waren.

 

Der obenstehende Beschlussvorschlag soll die Einhaltung des Beschlusses von 2017 gewährleisten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen

Keine

 

 

gez. Andrea Krönert

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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10.11.2020 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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11.11.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter des potentiellen Käufers, dem Kauf von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land nur zuzustimmen bzw. den Kauf nur zu gestatten, wenn der Käufer vertraglich zusichert, die Grundstücke dauerhaft nur im Sinne des Schutzzwecks der Satzung über das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land zu nutzen und dazu als Ökokontenfläche entsprechend der Ökokontenverordnung M-V zu entwickeln.

 

Die Beantragung und Umsetzung der Ökokontenmaßnahme muss spätestens innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgen.

 

Kommunale Unternehmen der Stadt Rostock sind berechtigt, die nach Umsetzung der Ökokontenmaßnahme zur Verfügung stehenden Kompensationsflächenäquivalente gegen Gebühr zu nutzen.

 

Ein ganz oder teilweiser Weiterverkauf der Grundstücke an ein anderes Unternehmen mit kommunaler Beteiligung der Stadt Rostock entbindet den neuen Käufer nicht von den Pflichten der Ökokontenmaßnahme.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1607-02 (ÄA) (s. TOP 8.4.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1607:

 

Die Bürgerschaft bleibt bei ihrer Auffassung, dass das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land auch zukünftig unbebaut bleibt.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister angewiesen, als Gesellschafter­vertreter in der Gesellschafterversammlung der WIRO (Wohnen in Rostock GmbH) der Geschäftsführung den Ankauf des Landschaftsschutzgebietes Diedrichshäger Land zu untersagen.

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt