Beschlussvorlage - 2020/BV/1601

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen und ehrenamtlichen stellvertretenden Schiedspersonen für die Amtsperiode 01.02.2021 bis 31.01.2026

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:
 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01.07.2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 


bereits gefasste Beschlüsse:  2015/BV/1089 vom 11.08.2015


 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Nach Ablauf der Amtsperiode vom 01.02.216 bis 31.01.2021 sind für die kommende Amtsperiode (01.02.2021 bis 31.01.2026) die Schiedsstellen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erneut zu besetzen. Grundlage für die Tätigkeit der Schiedsstellen bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329).

Danach werden die Aufgaben der Schiedsstelle von einer Schiedsperson, die durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten wird, wahrgenommen. Die Schiedspersonen werden gem. § 3 SchStG M-V von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.

 


 

Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson sind gem. § 4 SchStG M-V

 

-  die Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten,

 

-  die Vollendung des 25. Lebensjahres und

 

-  die Wohnsitznahme im Bereich der Gemeinde.

 

Für die Schiedsamtsbereiche Nordwest 1, Mitte, West und Ost konnten zur weiteren Tätigkeit in der kommenden Wahlperiode bereits dort amtierende Schiedspersonen gewonnen werden.

 

Die Schiedspersonen Frau Ursula Birkner, Frau Irene Tack, Frau Steffi Kraeft, Frau Anika Naumann sowie Herr Jörg Mau werden ihre Tätigkeit mit Ablauf der Amtsperiode beenden.

Zur Neubesetzung der Schiedsamtspositionen erfolgten sowohl am 23. Mai 2020 als auch am 22. Juli 2020 öffentlichen Ausschreibungen im Städtischen Anzeiger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie über das Internet. Hierauf sind mehrere Bewerbungen eingegangen. Mit den Bewerber*innen wurden unter Beteiligung der Vertreterin des Dachverbandes Gespräche geführt und eine entsprechende Auswahl getroffen.

 

Bevor eine Aufnahme der Schiedspersonen, welche sich zur Weiterführung der ehrenamtlichen Tätigkeit bereit erklärt haben sowie der Bewerber*innen in die Vorschlagsliste zur Wahl durch die Gemeindevertretung erfolgte, wurde über das Amtsgericht Rostock eine Prüfung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 SchStG M-V hinsichtlich gegebenenfalls vorliegender Ausschlussgründe veranlasst. Mit Schreiben vom 19.10.2020 teilte der Direktor des Amtsgerichtes Rostock mit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

 

Die Bewerber*innen sowie die bereits amtierenden Schiedspersonen haben ihren Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. im entsprechenden Schiedsstellenbereich.

 

Die in der Anlage aufgeführten Schiedspersonen werden nunmehr zur Wahl für die Schiedsamtsperiode vom 01.02.2021 bis 31.01.2026 vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktkonto 12206 50190000

3.500,00 EUR pro Haushaltsjahr

 

 

 

 

Reduzieren

Claus Ruhe Madsen

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.11.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019491&TOLFDNR=7142928&VOLFDNR=1019491&selfaction=print