Beschlussvorlage - 2020/BV/1595
Weiterer Umgang mit dem Bäderschiff „Undine“ auf Grundlage des Variantenvergleiches
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Empfehlung
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Mar 16, 2021
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ungeändert beschlossen
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Empfehlung
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Mar 24, 2021
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geändert beschlossen
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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Mar 25, 2021
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Empfehlung
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Mar 2, 2021
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ungeändert beschlossen
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Apr 6, 2021
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Apr 8, 2021
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Empfehlung
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Apr 14, 2021
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geändert beschlossen
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Apr 15, 2021
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abgelehnt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 21, 2021
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vertagt
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May 19, 2021
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geändert beschlossen
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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May 11, 2021
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. (2) Kommunalverfassung M-V, Denkmalschutzgesetz M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2019/BV/0067 des Hauptausschusses vom 20.08.2019 zur Bewilligung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im TH 45 für die Maßnahme 4525300201800119 Sanierung Schiff "Undine" in Höhe von 55.000 EUR
Sachverhalt:
Der original erhaltene Schiffsrumpf der „MS Undine“ ist ein maritimes Denkmal mit einer bewegenden Geschichte. Um den weiteren Umgang mit der Undine zu klären, hat der Haupausschuss mit seinem Beschluss vom 20.08.2019 die finanziellen Mittel für die Untersuchung von Varianten bereitgestellt. Das erfahrene schiffbautechnische Ingenieurbüro Hallier hat dazu einen aussagekräftigen Variantenvergleich vorgenommen, mit dem vier grundsätzliche Lösungen mit ihrem jeweiligen Kostenrahmen vorgestellt werden.
In Auswertung dieser Untersuchung wird vorgeschlagen, die Variante 3.1 umzusetzen.
Sie wird sowohl der Verantwortung für das maritime Erbe als auch für die Finanzen der Stadt gerecht. Das Denkmal „Schiffsrumpf“ bleibt für zukünftige Konzepte erhalten.
Der verwendete Stahl ist relativ korrosionsträge. Daher kann der Schiffsrumpf einige Zeit im unbehandelten Zustand überdauern. Ein weiterer Ausbau nach Variante 1 oder 2 ist später immer noch möglich.
Im Folgenden werden die Varianten mit ihren Kosten kurz dargestellt. Allen gemeinsam ist die Aufstellung an Land. Die ausführliche Darstellung befindet sich in der Anlage.
Variante 1.1
Konservierung und Errichtung neuer Aufbauten für Ausstellungen und Veranstaltung, vorzugsweise auf der Helling der ehemaligen Neptunwerft mit ca. 230 m² Nutzfläche; Kosten ca. 2,45 Mio EUR.
Variante 1.2
wie vor, jedoch mit kleineren Aufbauten, Nutzfläche ca. 138 m²; Kosten Ca. 1,85 Mio EUR.
Variante 2
Konservierung und Einbau des Hauptdecks, Aufstellung als Stahlskulptur ohne weitere Nutzung an öffentlichkeitswirksamer Stelle (z. B. Helling der ehemaligen Neptunwerft, IGA-Park). Kosten: ca. 790.000,- EUR
Variante 3.1
Lagerung und Sicherung des Rumpfes im Ganzen an Land ohne Konservierung.
Kosten: ca. 95.000,- EUR. Ggf. monatliche Miete für Lagerfläche von 400,- EUR.
Variante 3.2
Wie vor, jedoch Zerlegung des Rumpfes in 4 Teile. Dadurch bessere Transport- und Lagermöglichkeiten.
Kosten: ca. 90.000,- EUR. Ggf. monatliche Miete für Lagerfläche von 340,- EUR
Variante 4
Aufstellung und Konservierung nur eines Teiles des Rumpfes, z. B. Heck mit Ruderblatt und Schiffsname an öffentlichkeitswirksamer Stelle (z. B. Helling der ehemaligen Neptunwerft, IGA-Park). Kosten: ca. 58.000,- EUR
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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94 kB
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