Stellungnahme - 2020/AN/1418-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.05.2020 wurden alle Träger im Bereich §§ 11 bis 14 SGB VIII von Seiten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgefordert, die Antragstellungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu prüfen, coronabedingt anzupassen und ggf. aktualisiert bis zum 17.06.2020 einzureichen. Dieser Aufforderung kamen die Träger mehrheitlich nach.

 

Die von den Trägern eingereichten aktualisierten Anträge wurden geprüft. Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekttätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Änderungen der finanziellen Rahmenbe-dingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, wurden aufgezeigt und durch die Ver-waltung nach Trägergesprächen in den akutellen Beschlussvorlagen zur Beschluss-fassung durch den Jugendhilfeausschuss für die Sitzung am 27.10.2020 berücksichtigt. 

 

 

 

 

 

Die beantragten Zuschüsse für das Jahr 2020  entsprechen größtenteils dem Fördervor- 

schlag, in Einzelfällen konnte dem Zuschuss nicht in voller Höhe entsprochen werden. Hier ist anzumerken, dass nicht alle als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben der "Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ entsprechen und somit nicht förderfähig sind. Zur Umsetzung der Projekte sind sie aber unabdingbar und werden durch Eigenmittel der Träger erbracht. Beispielsweise sind hier Kosten für geringfügige Beschäftigte, Bundesfreiwilligendienst zu nennen oder auf Grund von arbeitsvertraglichen Regelungen/Besserstellungsverbot sind Personal-kosten nicht in voller Höhe förderfähig. Erstattungen aus Sozialversicherungsumlagen sowie das Einwerben von Drittmitteln sind den beantragten Fördermitteln gegenzu-rechnen.

 

Nach der Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss am 27.10.2020 werden die endgültigen Zuwendungsbescheide erstellt und ausgereicht. Die Träger erhalten die Möglichkeit, die restlichen Projektmittel für das Jahr 2020 noch entsprechend abrufen zu können.

 

 

Sollte durch die Bürgerschaft dem Antrag der SPD und Die LINKE.PARTEI entsprochen und beschlossen werden, müssen die Träger die Antragsstellungen nochmals korrigiert einrei-chen und der Zuwendungsbescheid geändert werden.

 

Es wird empfohlen, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung   

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben