Stellungnahme - 2020/AN/1472-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Arbeit des Jugendalternativzentrum (JAZ) e.V. als Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Eine Besonderheit stellt dabei die Selbstorganisation und rein ehrenamtliche Struktur des Vereins dar. Die vielfältigen sozio-kulturellen Veranstaltungen und Angebote des JAZ e. V. bereichern nicht nur die Arbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Verein, sondern auch die gesamte Kulturszene der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Darüber hinaus werden durch diese Angebote Kinder und Jugendliche langfristig an den Verein gebunden und engagieren sich in anderen Projekten oder kommunalpolitisch.

 

Gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ wird der JAZ e.V. in seiner Projektarbeit im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit jährlich, mit Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, gefördert.

 

Der dem Amt vorliegende Förderantrag des JAZ e. V. enthält, trotz mehrfacher Hinweise von Seiten des Amtes, Ausgaben im Bereich Miete und Betriebskosten aus dem  steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Dieser Teil der Ausgaben ist nicht Bestandteil der Projektfinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zudem werden die Einnahmen und Ausgaben aus dem Geschäftsbetrieb nicht vollumfänglich dargestellt. Aus diesen Gründen wird der Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes zugestimmt.

 

Der JAZ e.V. kann im Rahmen der Projektförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit seinen finanziellen Pflichten gegenüber dem KOE nachkommen und die vertraglichen Leistungen anteilig erfüllen.

 

Der JAZ e.V. betreibt neben der gemeinnützigen Arbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein „Vereins Café“ und erwirtschaftete bis zum Eintritt der Corona-Pandemie Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Einnahmen sind aufgrund der gegenwärtigen Situation ausgeblieben und bringen den Verein in diesem Bereich in eine „finanzielle Schieflage“.

 

 

Gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ kann keine Finanzierung für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgen.

 

Durch die Stundung der Miete wird die Fälligkeit der Forderung nicht aufgehoben. Sie wird lediglich herausgeschoben.

 

Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung  

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019446&TOLFDNR=7142821&VOLFDNR=1019446&selfaction=print