Stellungnahme - 2020/BV/1359-17 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Änderungsantrag sieht folgende Ergänzung in der Anlage zur BV vor:

 

Auf Seite 4 (Stadthafen – maritimes Wahrzeichen der Stadt) wird der Satz

„Eine niveaufreie Querung der L22 auf Höhe der Schnickmannstraße führt aus der

Innenstadt in den Stadthafen.“

gestrichen.

 

Fachliche Stellungnahme des Fachbereichs BUGA:

 

  • die Barriere L22 zwischen Innenstadt und Stadthafen muss überwunden werden
  • niveaufreie Querung auf Höhe Schnickmannstraße ist Maßnahme des Mobilitätsplan Zukunft 2030 der HRO und Bestandteil BUGA-Masterplan
  • vom Verkehr auf der L 22 unabhängiger, niveaufreier Schritt über die L 22 wichtiger noch fehlender Endpunkt der Fußgängerachse vom Universitätsplatz über Breite Straße und Schnickmannstraße in den Stadthafen
  • Wettbewerb bietet die Chance, bis zu 12 gute und realisierbare Ideen für die bauliche Ausbildung der Querung zu erhalten und die beste Lösung bis 2025 umsetzen zu können
  • Wettbewerb bietet die Chance, HALLE 625 und niveaufreie Querung für kreative planerische Lösungen zusammen denken zu können
  • parallel zu einer niveaufreien Querung auf Höhe Schnickmannstraße Umsetzung weiterer niveaugleicher Fußgängerquerungen zwischen Innenstadt und Stadthafen
  • bei nicht niveaufreier Querung muss eine temporäre Lösung gefunden werden

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben