Stellungnahme - 2020/BV/1359-16 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Änderungsantrag sieht folgende Ergänzung in der Anlage zur BV vor:

 

Auf Seite 4 (Stadthafen – maritimes Wahrzeichen der Stadt) wird nach „... „HALLE 625“

gefunden.“ als neuer Satz eingefügt: „Bei der Errichtung der Halle prüfen wir temporäre

Bauten, um uns einen Gestaltungsspielraum im Umfeld des Archäologischen

Landesmuseums offen zu halten. Insgesamt wollen wir deshalb die hochbauliche

Entwicklung auf ein Mindestmaß begrenzen.“

 

Fachliche Stellungnahme Fachbereich BUGA:

 

  • Empfehlung, keine Errichtung temporärer Bauten für die Blumenhalle der BUGA im Stadthafen zu prüfen, weil dadurch Mehrkosten im BUGA-Durchführungshaushalt in Höhe von mindestens 1,5 Mio. €  entstehen würden und dies nicht im Sinne der Nachhaltigkeit ist
  • Wettbewerb bietet die Chance, bis zu zwölf realisierbare Ideen für HALLE 625 zu erhalten und die beste Lösung bis 2025 umsetzen zu können
  • Wettbewerb bietet die Chance für ein Ausloten der Gestaltungspielräume im zentralen Bereich des Stadthafens bei Vorgabe klarer Leitplanken für die Wettbewerbsteilnehmer*innen
  • HALLE 625 ist wichtiger dauerhafter Stadtentwicklungsbaustein für zentralen Bereich Stadthafen gemeinsam mit ALM als Kristallisationspunkt mit regionaler und nationaler Ausstrahlung – große Chance, ALM und HALLE 625 im Wettbewerb zusammen denken zu können
  • Planungsgrundlagen der HALLE 625 sind die 1. Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Stadthafen Rostock und der BUGA-Masterplan; in der aktuellen Planung erfolgte eine Reduzierung der Baumasse auf ein Viertel gegenüber der Rahmenplanempfehlungen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019439&TOLFDNR=7142081&VOLFDNR=1019439&selfaction=print