Änderungsantrag - 2020/BV/0974-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Integrationskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird auf Seite 70 um folgendes fünftes Teilziel ergänzt:

 

„Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock setzt sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU Ausländer und die diesbezügliche Novellierung des Kommunalwahlgesetzes ein, die eine Änderung des Grundgesetzes einschließt.“

 

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Sachverhalt:

In Deutschland haben seit 1992 bislang nur EU-Staatsangehörige das Recht, an Kommunalwahlen teilzunehmen. Drittstaatsangehörige sind hingegen von der Wahlteilnahme ausgeschlossen. Für Nicht-EU Bürger*innen besteht lediglich die Möglichkeit sich über den Migrantenrat als sachkundige Einwohner*innen in den Ortsbeiräten und Ausschüssen politisch zu engagieren.

 

Das Wahlrecht jedoch ist die wichtigste Form der politischen Teilhabe, die auch den Nicht-EU-Bürger*innen zustehen sollte. Ein kommunales Wahlrecht für alle stärkt sowohl die Integration und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund als auch ihr gesellschaftliches Engagement.

 

Bereits 2014 hat sich die Hansestadt Rostock  in ihrem Integrationskonzept mit der identischen Formulierung zum Ziel gesetzt, sich für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU Ausländer*innen einzusetzen. Von dieser politischen Forderung sollte auch jetzt nicht abgewichen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

liegen derzeit nicht vor

 

Anlagen

Keine

 

 

 

 

 

Uwe Flachsmeyer       Eva-Maria Kröger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN     Fraktion DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Fraktion der SPD

 

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019430&TOLFDNR=7142836&VOLFDNR=1019430&selfaction=print