Beschlussvorlage - 2020/BV/1571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 600.000 EUR im TH 67 im Produkt 55100 – Stadtgrün, Konten  56290000 / 76290000 Sonstige Aufwendungen / Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen im Finanzhaushalt für die Maßnahme 6755100202000199 - Pos. 1 - Maßnahmepaket zur Belebung der Innenstadt/ regionale Wirtschaft in Höhe von 400.000,00 EUR Produktkonto 55100.78512000 für das Jahr 2020 wird erteilt.

 

Diese Mittel werden für übertragbar erklärt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 600.000 EUR durch die Produktkonten 11402.52311020 bzw. 11402.72311020 – Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau aus dem TH 62.

 

Die Deckung in Höhe von 400.000,00 EUR erfolgt aus der Maßnahme 6051106201200199 – Produktkonto 51106.78440000 aus dem TH 20.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 4 Kommunalverfassung MV mit § 6 Abs. 4 Haupts.


bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2020/BV/1139

 

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Sachverhalt:

Die außerplanmäßig zu bewilligenden Mittel werden benötigt, um den Beschluss der Bürgerschaft 2020/BV/1139 vom 12.08.2020 - Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft Pkt. 4 – Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.

 

Zusätzliche Stadtbegründung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen.

 

Derzeit findet die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmekataloges zur Belebung der Innenstadt mit Händlern, Gastronomen, Center-Managern, Verbänden, Institutionen und Mitgliedern der Fraktionen statt. Innerhalb des Maßnahmekataloges werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Belebung erarbeitet.

 

Da die Maßnahmen nicht mehr komplett im Haushaltsjahr 2020 umsetzbar sind, müssen die Mittel für übertragbar erklärt werden.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Teilhaushalt: 67 – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamtermächti-gung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

3.373.200,00

701.308,19

 

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

5.506.026,64

2.238.728,30

600.000,00

20

Ordentliches Ergebnis

-         2.132.826,64

-         1.537.420,11

-         600.000,00

 

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

3.580.900,00

617.044,73

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

5.027.055,16

1.772.334,07

600.000,00

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-1446155,16

-1.155.289,34

-600.000,00

 

  1. Mehraufwendungen/- auszahlungen 

 

Produkt: 55100  Bezeichnung: Stadtgrün

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56290000

76290000

Bezeichnung

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

Sonstige Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

Ansatz

 

0,00

0,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

0,00

   0,00

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

0,00

0,00

Neue Haushaltsüberschreitung

 

600.000,00

600.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die außerplanmäßig zu bewilligenden Mittel werden benötigt, um den Beschluss der Bürgerschaft 2020/BV/1139 vom 12.08.2020 - Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft Pkt. 4 – Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.

 

Zusätzliche Stadtbegrünung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen.

 

Derzeit findet die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmekataloges zur Belebung der Innenstadt mit Händlern, Gastronomen, Center-Managern, Verbänden, Institutionen und Mitgliedern der Fraktionen statt. Innerhalb des Maßnahmekataloges werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Belebung erarbeitet.

b) Unvorhersehbarkeit:

Der Beschluss der Bürgerschaft (2020/BV/1139) wurde erst am 12.08.2020 gefasst.

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

Eine Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 67 ist nicht möglich.

 

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 600.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 62 – Kataster, Vermessungs-  und Liegenschaftsamt

Produkt: 11402  Bezeichnung: Liegenschaften

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

11402.52311020

11402.72311020

Bezeichnung

Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau

Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau

Ansatz

 

   2.636.300,00

2.636.300,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

-160.000,00

-160.000,00

AO

-

43.795,81

43.795,81

Aufträge

-

15.161,50

15.161,50

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

2.417.342,69

2.417.342,69

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

600.000,00

600.000,00

Begründung der Deckung

Zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 war beabsichtigt, die Flächen der Gartenanlagen bis Ende 2021 zu beräumen und danach für den sich anschließenden Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Durch Verzögerungen bei der Baulandentwicklung (B-Planverfahren) und die verstärkte Beachtung naturschutzrechtlicher Belange verschieben sich die Aufwendungen größtenteils in die Folgejahre.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Investitionshaushalt

Teilhaushalt: 67 - Amt für Stadtgrün, Naturschutz- und Landschaftspflege

 

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamtermächti-gung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

24

Summe der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

82.000,00

3.153,72

     

28

Summe der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

5.303.621,23

3.135.416,49

400.000,00

29

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-5.221.621,23

-3.132.262,77

-400.000,00

 

  1.                                                                                       Mehrauszahlungen     

 

Produkt: 55100 Bezeichnung: Stadtgrün

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6755100202000199

Maßnahmepaket zur Belebung der Innenstadt/regionale Wirtschaft

Investitionsposition

1

Maßnahmepaket zur Belebung der Innenstadt/regionale Wirtschaft

Finanzauszahlungskonto

78512000

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten)

 

- in EUR -

Ansatz

 

0,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0,00

AO

-

0,00

Aufträge

-

0,00

noch verfügbar

=

0,00

Neue Haushaltsüberschreitung

 

400.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die außerplanmäßig zu bewilligenden Mittel werden benötigt, um den Beschluss der Bürgerschaft 2020/BV/1139 vom 12.08.2020 - Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft Pkt. 4 – Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.

 

Zusätzliche Stadtbegrünung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen.

 

Derzeit findet die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmekataloges zur Belebung der Innenstadt mit Händlern, Gastronomen, Center-Managern, Verbänden, Institutionen und Mitgliedern der Fraktionen statt. Innerhalb des Maßnahmekataloges werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Belebung erarbeitet.

b) Unvorhersehbarkeit:

Beschluss der Bürgerschaft (2020/BV/1139) wurde erst am 12.08.2020 gefasst.

c) Überschreitung des Teilhaushaltes (Punkt 8.1.7.)

Eine Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 67 ist nicht möglich.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 400.000,00 EUR

 

Produkt: 51106   Bezeichnung: Durchführung städtebaulicher Maßnahmen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6051106201200199

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“

Investitionsposition

8

Geleistete Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen

Finanzauszahlungskonto

51106.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

- in EUR -

Ansatz

 

4.233.900,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

836.700,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0,00

AO

-

581.559,59

Aufträge

-

0,00

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0,00

noch verfügbar

=

4.489.040,41

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

400.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Auf Grundlage des Entwurfs der Kosten- und Finanzierungsübersicht Stand 01.10.2020 wurde die Prognose angepasst. Durch die Verschiebung diverser Einzelmaßnahmen, u. a. Rosengarten, Freiflächengestaltung Bleichergraben, Theaterneubau, Verwaltungsneubau und Neubau Petritor in Folgejahre sowie Verschiebung des Ankaufs des WIRO Grundstückes Kleine Wasserstraße 10/11 nach 2021 werden Eigenanteile der HRO i. H. von 1.489.300 EUR in 2020 nicht benötigt. Aus diesem Grund können 400.000 EUR als Deckung bereitgestellt werden.             

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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Oct 29, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 11, 2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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