Informationsvorlage - 2020/IV/1568

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 das „Verfahren zur Um-setzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 - 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung“ beschlossen. Mit diesem Verfahren steht der Verwal-tung ein transparentes Instrument zur Verfügung, welches Sozialraumindikatoren berück-sichtigt und eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Art und Höhe der Förderung der einzelnen Träger ermöglicht. 

 

Auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.10.2017 wurde beschlossen, dass die Herausnahme der zweckgebundenen Mittel für die Jugend- und Schulsozialarbeit aus dem Verfahren zur „Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren)“ ab dem Haushaltsjahr 2018 (2017/BV/3116) erfolgt.

 

Auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ waren die Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, die in der Verwaltung vorliegenden Jahresanträge für die Haushaltsjahre 2020/2021 bis zum 17.06.2020 zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

 

Mit diesen veränderten Anträgen, insbesondere für das Haushaltsjahr 2020, wurde aufgezeigt, dass unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 die Pro-jekttätigkeit nicht wie ursprünglich geplant, durchgeführt werden kann und sich die finan-ziellen Rahmenbedingungen, insbesondere durch Mindereinnahmen, verändern. 

 

Die Prüfung der vorliegenden Anträge ergab, dass neben tariflichen und vertraglichen Steigerungen auch Projekterweiterungen sowie 2 neue Projektanträge gestellt wurden. In Vorbereitung der Festsetzung eines Fördervorschlages der Verwaltung fanden mit den Trägern der freien Jugendhilfe Gespräche zu den Förderanträgen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 statt. In diesem Zusammenhang erfolgte die Prüfung, inwieweit das Unter-deckungsverfahren für diese Haushaltsjahre angewandt werden muss.

 

Das Ergebnis wird in der nachfolgenden Übersicht für die Jahresprojekte dargestellt:

 

Haushaltsjahr

Planansatz* gesamt

Antragstellung (gerundet)

Fördervorschlag (gerundet)

2020

5.240.600,00 EUR

5.089.700,00 EUR

5.006.100,00 EUR

2021

5.439.300,00 EUR

5.607.700,00 EUR

5.400.100,00 EUR

*unberücksichtigt bleiben die Mittel für Kurzzeit- und Kleinprojekte sowie Mittel für die Förderung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit

 

Zur Beschlussfassung wurden insgesamt 44 Beschlussvorlagen (einschließlich der Vorla-gen zur Beschlussfassung der Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit) erarbeitet. Davon weisen 11 Beschlussvorlagen Differenzen zwischen der Antragstellung und dem Fördervorschlag aus. Diese Träger der freien Jugendhilfe sind über den Vorschlag der Verwaltung informiert. Eine Antragsüberarbeitung auf Grundlage der Gespräche erfolgte nicht. In den Beschlussvorlagen wird detailliert auf entsprechende Sachverhalte eingegangen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung    

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben