Beschlussvorlage - 2020/BV/1567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Mitar-beit der Polizeiinspektion Rostock in der AG gemäß § 78 SGB VIII.

 

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Beschlussvorschriften: § 78 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse:  2020/BV/0700 v. 04.02.2020

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Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 04.02.2020 wurden die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII zur Erarbeitung von „Standards der stationären Hilfen zur Erziehung“ festgelegt.

Sowohl der öffentliche Träger, unter Federführung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, als auch die freien Träger werden mit jeweils sechs Kolleg*innen vertreten sein.

 

Im Zuge der kontinuierlichen Kooperationstreffen zwischen dem ASD und der Polizei-inspektion Rostock artikulierte letztere deutlich ihren Willen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der temporären Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII. Hervorzuheben ist dabei die intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen im Bereich der vermissten Fälle von Kindern und jungen Heranwachsenden in stationären Betreu-ungseinrichtungen. Eine aktive Mitgliedschaft der Polizei Rostock ermöglicht das Ein-bringen von fachlicher Expertise und intensiviert den Kooperationsgedanken im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes. 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

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In Vertretung

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019399&TOLFDNR=7141745&VOLFDNR=1019399&selfaction=print