Informationsvorlage - 2020/IV/1557

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der mit dem Beschluss der Bürgerschaft vorgesehene Abschluss einer Vereinbarung zur stärkeren Berücksichtigung von Klimaschutz im Bereich der städtischen Gebäude mit dem KOE konnte noch nicht abschließend umgesetzt werden.

 

Derzeit wird die „Geschäftsanweisung der Stadt Rostock zur Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien, unbebauter und bebauter Grundstücke sowie zur Durchführung von baulichen Leistungen in und an Gebäuden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie an fremdangemieteten Immobilien“ vom Hauptamt, dem Amt Zentrale Steuerung und dem KOE überarbeitet.

 

Eine strategische Aufgabe, wie die grundsätzliche Berücksichtigung von Klimaschutz im Bereich städtischer Gebäude, bedarf einer dezidierten Aufarbeitung mit konkreten Festlegungen. Es wird daher wegen der Integration des Themas in die in Überarbeitung befindliche oder der Erarbeitung einer weiteren Geschäftsanweisung um Terminverlängerung bis Februar 2021 gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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29.10.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben